Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Bei der Übernahme von Markenrechten ohne den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens darf nicht mit dessen über 150-jähriger Tradition geworben werdenveröffentlicht am 27. Dezember 2013
OLG München, Urteil vom 07.11.2013, Az. 29 U 1883/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Ende 2010 gegründet wird und die Nutzungsrechte an einem Unternehmen mit über 150-jähriger Firmentradition erwirbt, ohne dessen Geschäftsbetrieb zu übernehmen, nicht mit den Aussagen werben darf: „Degussa – Gold und Silber seit 1843″ oder/und „Grundlagen unseres Unternehmens sind eine große Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht …“. Derartige Werbeaussagen, so der Senat, würden beim Durchschnittsverbraucher unzulässig den Eindruck erwecken, die Beklagte verfüge über eine bis ins 19. Jahrhundert zurückgreifende Unternehmenskontinuität, da es an der hierfür notwendigen wirtschaftlichen Fortdauer fehle.
- BGH: Liegt der Werbung für ein Zeitschriftenabo ein Bestellformular bei, muss auf diesem darauf hingewiesen werden, dass kein Widerrufsrecht bestehtveröffentlicht am 7. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. I ZR 17/10
§ 312 d Abs. 4 Nr. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass in einem Angebot für ein Produkt (hier: Zeitschriftenwerbung) nicht nur auf das Bestehen, sondern auch auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen ist, wenn eine der Ausnahmen des § 312 d Abs. 4 BGB greift. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wirbt ein Verein nur mit seinem Bestehen, liegt in der Nichtangabe von Einschränkungen seiner Tätigkeit keine Irreführungveröffentlicht am 24. Juni 2011
BGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. I ZR 5/09
§§ 5 UWG; 4 Nr. 11 StBerGDer BGH hat entschieden, dass eine Werbeanzeige, die lediglich auf das Bestehen eines Vereins (hier: Lohnsteuerhilfeverein) hinweist, keine Angaben zu Voraussetzungen oder Beschränkungen einer Beratung enthalten muss. Auch wenn nicht darauf hingewiesen werde, dass für eine Beratung eine Mitgliedschaft erforderlich sei und dass die Beratung solcher Vereine nur eingeschränkt erfolge, liege keine Irreführung vor. Der Beklagte habe in den Anzeigen lediglich seinen Namen, seine Adresse und seine sonstigen Kontaktdaten angegeben. Werde in dieser Weise allein auf das Bestehen hingewiesen, müssten die oben angegebenen Tatsachen nicht ausdrücklich erklärt werden. Zum Volltext der Entscheidung: