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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 28/14 – nicht rechtskräftig
    Artikel 16 Abs. 1 S. 1 TextilKennzVO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einer Prospektwerbung für Textilien, welche eine unmittelbare Bestellmöglichkeit nicht anbietet, eine Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien nicht erforderlich ist. Es liege keine von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehene „Bereitstellung“ der Ware vor, sondern lediglich eine Information, die den Empfänger dazu veranlassen solle, das Ladengeschäft aufzusuchen. Die Wettbewerbszentrale erwägt, die Frage in der Revision vom BGH klären zu lassen.

  • veröffentlicht am 29. August 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung:

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