Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Textilkennzeichnung in Prospekten ohne Bestellmöglichkeit nicht erforderlich?veröffentlicht am 29. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 28/14 – nicht rechtskräftig
Artikel 16 Abs. 1 S. 1 TextilKennzVODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einer Prospektwerbung für Textilien, welche eine unmittelbare Bestellmöglichkeit nicht anbietet, eine Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien nicht erforderlich ist. Es liege keine von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehene „Bereitstellung“ der Ware vor, sondern lediglich eine Information, die den Empfänger dazu veranlassen solle, das Ladengeschäft aufzusuchen. Die Wettbewerbszentrale erwägt, die Frage in der Revision vom BGH klären zu lassen.
- OLG Düsseldorf: Auch bei einer Werbung ohne Bestellmöglichkeit besteht Impressumspflichtveröffentlicht am 29. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung: