Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: „Bogner-B“ vs. „Barbie-B“ – Zur Unterscheidungskraft von Einzelbuchstaben bei unterschiedlicher grafischer Gestaltungveröffentlicht am 21. August 2012
BGH, Urteil vom 02.02.2012, Az. I ZR 50/11 – Bogner B/Barbie B
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 22 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, § 25 Abs. 1 und 2 MarkenG, § 26 Abs. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zwei Marken, die lediglich aus dem einzelnen Buchstaben „B“ in unterschiedlicher grafischer Gestaltung bestehen, auch bei Gebrauch für gleiche/ähnliche Waren (Bekleidung, Schuhe) nicht zwangsläufig verwechslungsgefährdet sind. Der unterschiedlichen grafischen Gestaltung komme bei Einzelbuchstaben ein wesentlich größeres Gewicht zu als bei anderen Wortzeichen. Allerdings sei zu berücksichtigen, ob die Kennzeichnungskraft eines Zeichens höher liege als der Durchschnitt. Sei dies der Fall, müsse man in Anbetracht bestehender Warenidentität trotz der geringen Zeichenähnlichkeit von einer Verwechslungsgefahr ausgehen, denn Marken mit gesteigerter Kennzeichnungskraft verfügten über einen weiten Schutzbereich. Vorliegend konnte der BGH hierzu jedoch keine ausreichenden Feststellungen treffen und verwies die Angelegenheit zurück an das Berufungsgericht. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: Die Wort-Bildmarke (B in einem Kreis) des Modeherstellers Bogner ist nicht freihaltebedürftigveröffentlicht am 10. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2009, Az. 6 U 44/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass auch Einzelbuchstaben als solche, und zwar in jeder beliebigen Schreibweise, schutzfähig sein und „von Haus aus“ durchschnittliche Unterscheidungskraft genießen können. Gestritten wurde wohl um die Wort-/Bildmarke „Bogner“ (Reg.-Nr. 39721769). Da das B in einem Kreis nicht zur Beschreibung oder Auszeichnung bestimmter Textilien oder Modewaren benutzt werde, bestehe hinsichtlich dieses Symbols kein Freihaltebedürfnis.