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- LG Nürnberg-Fürth: Rechtsanwalt muss nicht unmittelbar auf Berufsregeln verlinken / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK 0 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 5c, Nr. 6 TMGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass seitens eines Rechtsanwalts keine Verpflichtung besteht, auf die Berufsregeln zu verlinken. Im vorliegenden Fall hatte der Kollege lediglich auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlinkt. Es war damit für den Ratsuchenden noch ein weiterer Klick auf einen (auf einem orangefarbenen Kasten hinterlegten) Link mit der Beschriftung „Informationspflichten gemäß § 5 TMG / Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung“ zur Einsichtnahme in einen Überblick von Berufsregelungen notwendig. Zitat: (mehr …)