IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10
    § 649 S. 1, S. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, das ein sog. Internet-System-Vertrag, der auf eine Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen wird, als Werkvertrag zu behandeln ist (vgl. bereits hier) und im Übrigen normal gekündigt werden kann. Ein solches „ordentliches Kündigungsrecht“ kann nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ausgeschlossen werden, und zwar selbst dann nicht, wenn dem Auftragsgeber (Kunden) das Recht zur außerordentlichen Kündigung vorbehalten bleibt. (Ähnliche Internet-System-Verträge, wie der der hier behandelten Art, schließt auch die Firma Euroweb Internet GmbH ab, wenngleich unklar ist, ob diese Firma auch Klägerin dieses Verfahrens war). Allerdings steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf anteilige Zahlung seiner vertraglichen Kosten zu, wobei der Senat im vorliegenden Fall davon ausging, dass die wesentlichen Kosten des Internet-System-Vertrags zu Anfang des Vertrages zustande kämen, so dass eine lineare Berechnung von Raten verfehlt sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. September 2010

    Schweizer Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010
    Art. 12; 13 DSG

    Das Schweizer Bundesgericht hat nach Klage des obersten Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragten Hanspeter Thür entschieden, dass die Ermittlung der IP-Adressen von Filesharern gegen das Schweizer Datenschutzrecht verstößt. Danach dürfte die in der Schweiz ansässige Firma Logistep AG, welche seit Jahren mit einer selbst entwickelten Spezialsoftware vermeintliche Urheberrechts-Verstöße in Internet-Tauschbörsen durch Erfassen von IP-Adressen beweissicher zu protokollieren versucht, ihre Pforten in der Schweiz schließen. Die Ermittlungsergebnisse von Logistep waren bislang Grundlage zahlreicher deutscher Urteile. Es fragt sich nun, welche Wirkung dieses Urteil für die Logistep AG hinsichtlich etwaiger in der Vergangenheit ermittelter IP-Adressen aus Sicht deutscher Gerichte hat. Hier finden Sie den vollen Artikel.

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