Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Die Marke „EasyCompact“ darf nicht für elektrische Küchengeräte eingetragen werden / Freihaltungsbedürfnisveröffentlicht am 29. Oktober 2014
BPatG, Beschluss vom 03.07.2014, Az. 28 W (pat) 546/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marke „EasyCompact“ wegen Freihaltungsbedürftigkeit nicht für diverse elektrische Kochgeräte (s. unten) eingetragen werden kann. Das Anmeldezeichen „EasyCompact“ werde in seiner Gesamtheit vom angesprochenen inländischen Publikum im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als eine bloße Aneinanderreihung zweier anpreisender, sachbezogener Hinweise auf wesentliche Produktmerkmale verstanden werden, und zwar in dem Sinne, dass die so gekennzeichneten Produkte zum einen einfach und unkompliziert, also leicht und mühelos zu bedienen bzw. handzuhaben seien, und zum anderen kompakt seien, also eine handliche, raumsparende Bauform oder Ausführung aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Das Kennzeichen „Pferdesalbe“ ist nicht für menschliche Kosmetik-Produkte als Marke eintragungsfähigveröffentlicht am 27. Oktober 2014
BPatG, Beschluss vom 03.07.2014, Az. 24 W (pat) 10/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Pferdesalbe“ nicht für Waren aus dem Bereich menschlicher Kosmetik (z.B. Seifen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Massagegele) eintragungsfähig ist. Für diese Produkte bestehe keine Unterscheidungskraft des Kennzeichens, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Der Verkehr könne dem Begriff „Pferdesalbe“ entnehmen, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt sei, und beschränke den Begriff nicht auf nicht-menschliche Anwendungsweisen. Der Begriff werde als Sachhinweis darauf verstanden, dass das jeweilige Produkt z. B. als Inhaltsstoff eine kühlende, durchblutungsfördernde etc. Salbe enthalte oder beispielsweise als Trägermaterial für solche Salben geeignet oder bestimmt sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ hat keine Unterscheidungskraftveröffentlicht am 15. Oktober 2014
BPatG, Beschluss vom 20.05.2014, Az. 29 W (pat) 121/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ (Wortfolge in Oval auf orangenem Grund) keine Unterscheidungskraft besitzt und daher nicht eingetragen werden kann. Der Begriffsinhalt sei rein beschreibend und daher nicht schutzfähig. Die grafische Gestaltung sei nicht geeignet, eine Unterscheidungskraft zu begründen, da sie nicht hervortrete. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Anmeldung eines bereits benutzten, aber nicht registrierten Zeichens eines Dritten ist nicht immer bösgläubigveröffentlicht am 9. September 2014
BPatG, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 32 W (pat) 77/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung nicht allein deshalb bösgläubig und daher unlauter ist, wenn dem Anmelder bekannt ist, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben. Besondere Umstände müssten für die Annahme eines rechtswidrigen Verhaltens hinzutreten, z.B. die Absicht der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers. Eine solche Absicht der Störung des Wettbewerbs konnte vorliegend nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: „Gottesrache“ als Marke für Bekleidung verstößt nicht gegen die guten Sittenveröffentlicht am 9. Juli 2014
BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, Az. 27 W (pat) 565/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „GOTTESRACHE“ für u.a. Bekleidung, Taschen und Glaswaren nicht gegen die guten Sitten verstößt und daher eintragungsfähig ist. Zwar bewege sich die Marke an der Grenze des guten Geschmacks, sie verletze jedoch nicht das Sittlichkeits- und Glaubensempfinden des Allgemeinpublikums in unerträglicher Weise. Sie enthalte keine Aussagen, die massiv diskriminierend seien und/oder die Religionsfreiheit beeinträchtigen würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Made im Saarland“ ist keine schutzfähige Markeveröffentlicht am 4. Juli 2014
BPatG, Beschluss vom 21.05.2014, Az. 27 W (pat) 35/14
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Made im Saarland“ nicht als Marke schutzfähig ist. Das Kennzeichen sei rein beschreibend und könne nicht als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dienen. Es gebe lediglich an, woher ein Produkt regional stamme. Der Unterschied zwischen der eigentlich richtigen Angabe „made in“ und dem hier verwendeten „made im“ falle darüber hinaus zum einen klanglich und schriftbildlich kaum ins Gewicht und genüge zum anderen nicht zur Generierung einer Unterscheidungskraft, da es sich auch in dieser Schreibweise um eine beschreibende Angabe handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Lembergerland“ ist nicht als Marke für alkoholische Getränke eintragungsfähigveröffentlicht am 30. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 26 W (pat) 68/13
§ 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Lembergerland“ für eine Weinsorte nicht als Marke eintragungsfähig ist. Bei dem Wortbestandteil „Lemberger“ handele es sich nämlich um eine Rebsorte, so dass die Bezeichnung eine Beschaffenheitsangabe darstelle. Diese sei deshalb für andere Marktteilnehmer freizuhalten. Zitat:
- BPatG: Zur Verwechselungsgefahr zwischen der Bildmarke „AKLIGHT“ und der Wortmarke „ARCLITE“veröffentlicht am 18. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 21.05.2014, Az. 24 W (pat) 34/13
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 66 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Bildmarke
und die Wortmarke „ARCLITE“ verwechselungsfähig sind. Hinsichtlich der sich überschneidenden Waren- und Dienstleistungsklassen wurde demgemäß einer Löschung stattgegeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Der Löschungsantrag für die Farbmarke Gelb für Branchenbücher bleibt erfolglosveröffentlicht am 17. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 27 W (pat) 91/11
§ 50 Abs. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Antrag auf Löschung einer gelben Farbmarke (RAL 1021, rapsgelb) für Branchenbücher erfolglos bleibt. Es sei nicht mit Sicherheit festzustellen, ob im Eintragungszeitpunkt ein Eintragungshindernis vorgelegen habe. Aus diesem Grund sei der Löschungsantrag zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Die Nachahmung eines Stadtwappens ist nicht als Marke schutzfähigveröffentlicht am 16. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 165/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Nachahmung eines Stadtwappens (hier: der Stadt Köln) ein Schutzhindernis für eine Markeneintragung darstellt und einem Löschungsantrag für eine solche bereits eingetragene Marke stattzugeben ist. Es handele sich bei einem Stadtwappen um eine besondere Form von staatlichen Hoheitszeichen, für welche eine Eintragung generell unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung: