Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Zur Erforderlichkeit der Identitätsangabe bei Reisewerbungveröffentlicht am 17. März 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 34 O 26/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Zeitungsanzeige für eine Busreise mit u.a. den Angaben „Shopping Trip nach London 1.-3.3./18.-20.4./2.-4.5 Fahrt über Nacht im mod. Reisebus NordRhein ab €39,-“ die Angabe der vollständigen Identität des Reiseanbieters erfordert. Die Angaben in der Anzeige seien ausreichend, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen könne, so dass es sich nicht um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung handele. Zum Volltext der Entscheidung: