IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009, Az. 1 O 379/08
    §§ 823 Abs, 1; 1004 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass unerbetene Werbeanrufe der Telekom AG oder von ihr „autorisierter“ Vertriebspartner dem Angerufenen einen Unterlassungsanspruch geben. Die Zusage, den Angerufenen in eine „Blacklist“ aufzunehmen, welche verhindere, dass der Angerufene zukünftig weitere Werbeanrufe erhielte, räume die Wiederholungsgefahr nicht aus.

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  • veröffentlicht am 19. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAch, da kommt der Meister! / Herr, die Not ist groß! / Die ich rief, die Geister / werd ich nun nicht los.“ Bereits Goethe wusste, was der Telekom offensichtlich fremd blieb. Nachdem die Telekom AG unternehmensfremde Callcenter einsetzte, um Ihre Kunden zu bearbeiten, bemerkt sie nun – völlig überrascht -, dass die Datenströme sich verselbständigt hatten und Datensätze ihrer Kunden zu Hunderttausenden bei bisher unbekannten Callcentern in der sonnigen Türkei verweilten. Nun plant die Telekom einen Branchengipfel zu Datendiebstahl (JavaScript-Link: Spiegel). Was wir davon halten? Ein Branchengipfel zum Thema Weitergabe vertraulicher Kundendaten an externe Callcenter wäre angemessener. Daran sollte dann auch die Bundesregierung beteiligt werden. Es ist schon etwas befremdlich, wenn etwa T-Mobile-Kunden von Internetportalen SMS-Werbung für Gewinnspiele bekommen, wie es vor wenigen Tagen der Fall war.

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