Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Braunschweig: Standbodenbeutel-Verpackung für das Getränk „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutzveröffentlicht am 13. Januar 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2013, Az. 22 O 1917/13
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH für das von ihr in Standbodenbeuteln vertriebene Getränk „Capri-Sonne“ markenrechtlichen Schutz genießt. Das Unternehmen verfügt insoweit über eine dreidimensionale Marke. Im Übrigen habe das Unternehmen durch die jahrelange Abfüllung des Fruchtsaftgetränks in den streitgegenständlichen Standbodenbeutel eine Sonderstellung und somit eine hervorgehobene Bekanntheit bei den Verbrauchern erlangt. Ebenso entschied zuvor das LG Hamburg (hier). Zur Pressemitteilung des Landgerichts: (mehr …)