Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Bewerbung „à la Cartier“ für Cartier-fremde Produkte ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. Juli 2009
BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06
§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4Der BGH hat entschieden, dass eBay-Verkaufsofferten mit der Produktbeschreibung „a la cartier“ und „passen wunderbar zu Cartier Schmuck“ und „für alle die Cartier Schmuck mögen“ als vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Abs. 1 UWG anzusehen seien, durch die die Wertschätzung des von der Klägerin verwendeten Zeichens „Cartier“ in unlauterer Weise ausgenutzt worden sei (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 UWG a.F., § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Die angegriffenen Wendungen signalisierten den angesprochenen Verkehrskreisen, die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke seien im Design vergleichbar mit Schmuckstücken, die unter der bekannten Marke „Cartier“ vertrieben würden. (mehr …)
- BGH: eBay-Mitglied haftet für zugelassene Fremdbenutzung seines Kontosveröffentlicht am 17. März 2009
BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 114/06
§ 14 MarkenG, § 97 UrhG, § 3, 4 UWGDer BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts, der sein Konto einer anderen Person – hier: der Ehefrau – überlasse, für die durch diese Person begangene Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung haftet. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. (mehr …)