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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. August 2015

    BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 189/07
    § 4 Nr. 11 UWG, § 9 S. 1 UWG, § 2 Abs. 5 Nr. 1 MPG, § 3 Nr. 1 lit. a MPG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, § 2 Abs. 3 Nr. 7 AMG

    Der BGH hat entschieden, dass Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln oder Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den von den Kunden erworbenen Produkten begründen, regelmäßig Marktverhaltensregelungen i. S. des § 4 Nr. 11 UWG darstellen. Hierzu gehöre auch § 6 AMG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.09.2014, Az. 6 U 99/14
    Art. 4 EUV 305/2011, Art. 8 EUV 305/2011, Art. 11 EUV 305/2011; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine durch die EU-Bauprodukteverordnung erforderliche CE-Kennzeichnung eines Produkts (hier: Entrauchungsklappe) nicht dadurch entfällt, dass eine bauaufsichtliche Zulassung für das Produkt besteht. Die Kennzeichnungspflicht verfolge andere Zielsetzungen als die Bauaufsicht, so dass darauf nicht verzichtet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. April 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.03.2015, Az. 6 U 218/14
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 3 ProdSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch durch eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen mangelnder CE-Kennzeichnung nicht per se rechtsmissbräuchlich ist. Wende der Beklagte dies ein und stütze den Vorwurf damit, dass das Verhalten außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehe, müsse er dies darlegen können. Die bloße Behauptung, dass das Unternehmen seitens seines Prozessbevollmächtigten von Kostenrisiken freigestellt werde, genüge nicht. Die Substantiierung eines Rechtsmissbrauchs sei der Beklagten vorliegend nicht gelungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 07.04.2011, Az. I ZR 53/09
    Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 3. Spiegelstrich Richtlinie 93/42/EWG; § 3 Nr. 1 Buchst. c MPG

    Der BGH hat in diesem Vorlagebeschluss bestimmt, dass der Europäische Gerichtshof über die Frage entscheiden soll, ob zur Einordnung eines Gerätes als Medizinprodukt eine medizinische Zweckbestimmung seitens des Herstellers erforderlich ist. Vorliegend war die Werbung für ein Messgerät im Streit, welches für diagnostische Zwecke eingesetzt werden kann. Ein solcher Einsatz war jedoch vom niederländischen Hersteller ausgeschlossen worden. Auf Grund dieses Ausschlusses war die Beklagte der Ansicht, ihr Gerät auch ohne CE-Zertifizierung für Medizinprodukte vertreiben zu dürfen. Der BGH neigt der Ansicht zu, dass es einer Zweckbestimmung nicht bedürfe, wenn ein Gerät objektiv die Merkmale eines Medizinprodukts erfülle, so dass der Vertrieb des streitgegenständlichen Geräts rechts- und wettbewerbswidrig wäre. Entscheiden soll dies zur Vereinheitlichung europäischen Rechts der EuGH. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2011, Az. 6 U 203/09
    §§ 4 BauPG; 4 Nr 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es sich bei Kennzeichnungsvorschriften für Produkte hinsichtlich deren technischer Unbedenklichkeit um Marktverhaltensregelungen handelt, sofern ein Gesetz das Inverkehrbringen von Produkten von der Erfüllung dieser Kennzeichnungsvorschriften abhängig macht. Dies sei allerdings nicht generell der Fall, sondern nur, wenn die technischen Regelungen (DIN-Normen) Zulassungsregeln enthielten, die das Verhalten auf dem Markt beim Absatz der Produkte beträfen und dem Schutz der Verbraucher dienten. Im Streit stand vorliegend eine CE-Kennzeichnung für Drainageanlagen. Die Beklagte vertrieb Drainageelemente für Dachbegrünungen ohne CE-Kennzeichnung. Vorliegend handelte es sich im konkreten Fall jedoch nicht um einen Wettbewerbsverstoß, da diese Elemente letztendlich gerade nicht der zu Grunde liegenden DIN-Norm unterlägen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007, Az. 1 Ss 75/ 06
    §§ 2; 34 Abs. 1 S. 1; 52 Abs. 3 WaffG; § 4 GPSGV

    Das OLG Karlsruhe hat in einer älteren Pressemitteilung auf einen Beschluss hingewiesen, nach dem der Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie zwischen 0,08 Joule und 0,5 Joule an Minderjährige strafbar sein kann. Dies gälte jedenfalls für den Fall, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen seien. Zum Volltext der Presseerklärung: (mehr …)

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