Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Kann die Ausstrahlung italienischer Preisverleihungen unter dem Namen „Oscar“ in Deutschland durch den amerikanischen Inhaber der deutschen Marke „OSCAR“ untersagt werden? – Markenrecht Internationalveröffentlicht am 12. Mai 2012
BGH, Urteil vom 08.03.2012, Az. I ZR 75/10
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 MarkenG; Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VODer BGH hat entschieden, dass die Ausstrahlung von italienischen Fernsehsendungen, die den Bestandteil „Oscar“ im Titel tragen und italienische Preisverleihungen zum Inhalt haben, von den Inhabern der deutschen Wortmarke „OSCAR“ in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden kann. Bei den Markeninhabern handelt es sich um die Veranstalter der us-amerikanischen „Academy Awards“, auch „Oscar-Verleihung“ genannt. Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs ist nicht allein die bloße Möglichkeit, die Sendungen des italienischen Fernsehens auch in Deutschland zu sehen, sondern das Angebot müsse einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug („commercial effect“) aufweisen. Dies müsse im Wege der Gesamtabwägung festgestellt werden. Von dem Vorliegen einer Verwechslungsgefahr und einer markenmäßigen Verwendung sei hingegen auszugehen. Zitat:
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