Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Arztpraxis darf nicht mit dem Hinweis „Kostenlose Vorsorgeuntersuchung“ werbenveröffentlicht am 4. November 2010
LG Berlin, Urteil vom 07.09.2010, Az. 103 O 80/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 12 BODas LG Berlin hat entschieden, dass ein Arzt nicht mit kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen werben darf, da hierin eine wettbewerbswidrige Unterschreitung der GOÄ-Gebührensätze zu sehen sei. Es half dem betroffenen Arzt auch nicht, dass er sich einer europaweiten Aufklärungskampagne angeschlossen hatte, welche zu den Vorsorgeuntersuchungen aufgerufen hatte. Der Streitwert wurde auf 20.000 EUR festgesetzt. Zitat: (mehr …)