Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Geographische Daten aus einer topografischen Landkarte stellen urheberrechtlich geschützte unabhängige Elemente einer Datenbank darveröffentlicht am 12. November 2015
EuGH, Urteil vom 29.10.2015, Az. C‑490/14
Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EGDer EuGH hat entschieden, dass geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, nach ihrer Herauslösung einen hinreichenden Informationswert darstellen, um als „unabhängige Elemente“ einer „Datenbank“ gemäß Art. 1 Abs. 2 EU-RL 96/9/EG (hier) urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Teile einer Datenbankveröffentlicht am 9. September 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2015, Az. 308 O 215/15
§ 87b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 935 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass die ohne Einwilligung des Urhebers erfolgende Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Inhalte einer Datenbank (hier: regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Grundleistungen und Zusatzleistungen) rechtsverletzend ist. Dies gelte ebenso für die Vervielfältigung und Verbreitung eines Fragebogens, der seinerseits die wesentlichen Teile der streitgegenständlichen Datenbank enthalte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG NRW: Zur Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnungveröffentlicht am 30. September 2014
OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2014, Az. 5 B 226/14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 4 Abs. 1 PresseG NRW, § 123 VwGODas OVG NRW hat entschieden, dass die Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber einem Vertreter der Presse per einstweiliger Anordnung nicht in Betracht kommt, wenn hierdurch die Hauptsache vorweg genommen würde, es aber nicht sicher ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch – jedenfalls mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit – überhaupt besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Magdeburg: Zur Löschung von Einträgen in der „Lost Art“-Datenbankveröffentlicht am 2. Januar 2014
OVG Magdeburg, Urteil vom 23.10.2013, Az. 3 L 84/12
Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass ein Gemälde aus der vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Internet betriebenen „Lost Art Datenbank“ zu entfernen ist, sobald ein dort aufgeführtes Gemälde gefunden worden ist. Die Löschung habe unabhängig von der Klärung eigentumsrechtlicher Fragen zu erfolgen. Zur Pressemitteilung:
- AG Kassel: Kein Anspruch auf Löschung von Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungenveröffentlicht am 22. Juli 2013
AG Kassel, Urteil vom 07.05.2013, Az. 435 C 584/13
§ 3 BDSG, § 4 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSGDas AG Kassel hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs nach einem Unfall keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungen hat. Es handele sich bei den gespeicherten Angaben (u.a. Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer) nicht um personenbezogene Daten. Der Halter könne über diese Daten nicht ohne Weiteres (d.h. nicht ohne weitere Behördenanfragen) ausfindig gemacht werden. Zudem bestehe ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung, um unberechtigte Inanspruchnahmen von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Fulda: Schließt ein Verbraucher ohne Vollmacht einen Vertrag im Namen eines Gewerbetreibenden als Haustürgeschäft ab, besteht ein Widerrufsrechtveröffentlicht am 4. März 2013
LG Fulda, Urteil vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12
§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 BGB
Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Verbraucher, der zu Gunsten eines Gewerbetreibenden ohne dessen Einwilligung/Genehmigung einen Vertrag in einer „Haustürsituation“ abschließt, diesen widerrufen kann. Vorliegend hatte der Ehemann einer Heilpraktikerin für diese einen Vertrag zum Eintrag in einer Datenbank abgeschlossen. Die Ehegattin verweigerte die Genehmigung und der Ehemann widerrief. Das Gericht erkannte auf die Zulässigkeit des Widerrufs, da im Falle einer vollmachtlosen Vertretung auf den Vertreter – der hier Verbraucher ist – abzustellen sei und nicht auf den gewerbetreibenden Vertretenen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Frankfurt a.M.: 14.000 Euro Ordnungsgeld für das Weiterbetreiben einer Abo-Falle trotz Unterlassungsurteilveröffentlicht am 11. Oktober 2012
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.08.2012, Az. 2-03 O 556/09
§ 890 Abs. 1 ZPODas LG Frankfurt hat entschieden, dass das weitere Betreiben einer Abo-Falle im Internet trotz Untersagung durch Urteil ein empfindliches Ordnungsgeld nach sich zieht. Vorliegend hatte die Beklagte die AGB-Klausel „Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen“ trotz entgegenstehendem Urteil weiter auf ihrer Internetseite verwendet. Zudem wurden in 6 Fällen Zahlungsaufforderungen an Vertragspartner verschickt, welche unter der Berufung auf die genannte AGB-Klausel zur Zahlung des Jahresbeitrags im Voraus für die Nutzung einer Datenbank aufgefordert wurden, obwohl hierauf kein Anspruch bestand. Das Gericht bescheinigte dem Geschäftsführer der Beklagten grobe Fahrlässigkeit – der Nachweis des Vorsatzes gelang nicht – und setzte 5.000 EUR Ordnungsgeld für die weiter im Internet abrufbaren AGB und jeweils 1.500 EUR für jede Zahlungsaufforderung fest. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Brandenburg: Zu Unrecht eingetragener Domaininhaber kann nicht zu einer Einwilligung zur Umschreibung verurteilt werdenveröffentlicht am 2. Dezember 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010, Az. 3 U 164/09
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein zu Unrecht eingetragener Inhaber einer Domain nicht dazu verurteilt werden kann, die Einwilligung zur Eintragung des eigentlich Berechtigten zu erteilen. Ein dinglicher Beseitigungsanspruch des Klägers bestehe nicht. Der Inhaber einer Internet-Adresse erwerbe an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht, sondern erhalte als Gegenleistung für die zu zahlende Vergütung ein relativ wirkendes, vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer. Ein kondizierbarer Vermögensvorteil durch eine „Buchposition“ sei dem Beklagten auch nicht entstanden, da die Datenbank der DENIC, in der die Domaininhaber verzeichnet sind, keinen öffentlichen Glauben genieße. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Für die urheberrechtswidrige Kopie einer fremden Datenbank müssen nicht notwendigerweise deren „Struktur-“ oder „Ordnungselemente“ übernommen werden.veröffentlicht am 22. Juli 2011
BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 196/08
§§ 87a Abs. 1 S.1; 87b Abs. 1 S.1, S. 2 UrhGGemäß § 87b Abs. 1 S. 1 UrhG hat der Datenbankhersteller das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Der BGH hat entschieden, dass ein solch „wesentlicher Teil“ auch aus anderen Elementen der Datenbank bestehen kann, die nicht notwendigerweise deren Struktur ausmachen. Zuvor hatte das OLG Köln angenommen, bei der bloßen Übernahme von Datensätzen könne die Amortisation der Datenbank nicht beeinträchtigt sein. Hierfür sei die Übernahme von Elementen erforderlich, die – wie etwa der Index oder der Thesaurus – die Struktur der Datenbank ausmachten. Diese Rechtsansicht teilte der BGH nicht. Die Übernahme von Ordnungsprinzipien der Datenbank sei für eine rechtswidrige Entnahmehandlung nicht zwingend erforderlich. Die einzelnen Daten würden ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank nicht dadurch verlieren, dass sie durch den Verwender anders geordnet würden. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zum Schutz und zur widerrechtlichen Übernahme von Datenbanken. Zum Volltext:
(mehr …) - OLG Hamburg: Keine Verletzung von Datenbankrechten durch Software, die fremde Datenbank automatisch durchsucht / Autobingooo IIveröffentlicht am 9. März 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 18.08.2010, Az. 5 U 62/09
§§ 87a, 87b UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Software, die automatisiert auf eine Datenbank zugreift, die Rechte des Datenbankbetreibers nicht verletzt, wenn immer wieder nur unwesentliche Teile der Datenkbank ausgelesen und temporär gespeichert werden. Im vorliegenden Fall ging es um die Software „Autobingooo“, welche die Datenbank „autoscout24.de“ auslas. Der Senat: „Für das Vervielfältigen eines nach Umfang wesentlichen Teils der Datenbank reicht es nicht aus, dass die gesamte oder wesentliche Teile der Datenbank der Klägerin bei über die Software gestartete Suchanfragen ausgelesen werden … Anders als in der Entscheidung „Elektronischer Zolltarif“ des BGH, die eine auf einer CD gespeicherte Datenbank betraf ( BGH GRUR 2009, 852 ), muss die im Internet bereit gehaltene Datenbank der Klägerin zum Zwecke des Auslesens nicht in dem Arbeitsspeicher des Nutzers zwischengespeichert werden. Im Übrigen ist zwar davon auszugehen, dass jedenfalls ein Teil der Nutzer der Software im automatisierten Modus – insbesondere im Modus „permanent“ – in schneller Folge immer wieder auf die Datenbank der Klägerin zugreifen. Dies wird jedoch … auch bei mehreren parallel laufenden Suchanfragen im automatisierten Verfahren immer nur einen nicht wesentlichen Teil der Datenbank betreffen. Zunächst ist … geklärt, dass bei den Suchanfragen mit der Software zumindest die Suchkriterien „Marke“ und „Modell“ eingegeben werden müssen. Lebensnah ist jedoch davon auszugehen, dass Suchanfragen weiter eingegrenzt werden müssen, um handhabbare Ergebnisse zu erzielen.“ Allerdings hat das OLG Hamburg auf Grund der massiven Rückgriffe auf die Datenbank eine höchstrichterliche Entscheidung für erforderlich gehalten und die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:
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