Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- Big Brother-Award 2011 auch für Apple, wegen „Erpressung [von iPhone-Kunden], den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen“veröffentlicht am 3. April 2011
Die diesjährigen Big Brother Awards Deutschland haben auch das datenschutzrelevante Verhalten der Apple GmbH, München thematisiert. Die Preise werden nach Aussagen der Jury, zu denen auch der Chaos Computer Club gehört, ins Leben gerufen, „um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen“. Zitat: „Ein weiterer BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Kommunikation“ geht an die Apple GmbH in München für die Geiselnahme ihrer Kunden mittels teurer Hardware und die darauf folgende Erpressung, den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen. Wer sich für mehrere hundert Euro ein schickes neues iPhone gekauft hat, will es auch nutzen. Die Kunden haben quasi keine Wahl, den 117 iPhone-Display-Seiten mit Datenschutzbedingungen nicht zuzustimmen, denn sonst könnten sie ihr teures Gerät maximal zum Telefonieren nutzen. Insbesondere die Lokalisierungs- oder Standortdaten der Nutzer werden von App-Betreibern und Werbekunden gerne genutzt, um speziell zugeschnittene Werbung zu platzieren.“ Doch nicht nur Nutzer, sondern auch Softwareentwickler hatten mit Geschäftsbedingungen von Apple zu kämpfen (vgl. hier).