Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Klebefähnchen am Kabel ist für „dauerhafte Kennzeichnung“ nach § 7 ElektroG nicht ausreichend / Dauerhaftigkeitveröffentlicht am 11. Dezember 2013
OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, 13 U 84/13 – nicht rechtskräftig
§ 7 Satz 1 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 1 S.2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn entgegen § 7 ElektroG ein Kopfhörer lediglich mit einem Informations-Klebefähnchen am Kabel gekennzeichnet wird. Die erforderliche Dauerhaftigkeit einer Kennzeichnung sei nur dann gegeben, wenn die Kennzeichnung ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit besitze, was jedenfalls dann nicht der Fall sei, wenn die Kennzeichnung – wie vorliegend – ohne nennenswerte Schwierigkeiten, insbesondere ohne die Gefahr einer Beschädigung des Produktes selbst, durch einen einfachen Schnitt mit einer Schere vom Produkt entfernt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Die Übersendung einer Widerrufsbelehrung als Link in einer E-Mail reicht ebensowenig aus, wie die bloße Vorhaltung auf einer Webseite / Niederlage für „Abofallen“-Betreiber Content Services Ltd.veröffentlicht am 31. August 2012
EuGH, Urteil vom 05.06.2012, Az. C?49/11
Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7Der EuGH hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung durch Übermittlung eines Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Auch sei eine Webseite kein „dauerhafter Datenträger“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7. Insoweit erhielt die Rechtsauffassung der Content Services Ltd. – hierzulande wie auch wohl in Österreich als Betreiberin einer sog. Abofalle in Erscheinung getreten – eine deutliche Absage. Das Ausgangsverfahren wurde von der Bundesarbeitskammer eingeleitet, einer Verbraucherschutzeinrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die sich gegen das Geschäftsgebaren von Content Services Ltd. wendet, weil es gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstieß. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EFTA-Gerichtshof: Website kann doch als „dauerhafter Datenträger“ angesehen werdenveröffentlicht am 20. Februar 2010
EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27.01.2010, Az. E-4/09
Art. 2 Nr. 12 EU-RL 2002/92Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass eine Website als „dauerhafter Datenträger“ angesehen werden kann, wenn der Verbraucher die dort enthaltenen Informationen so speichern kann, dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Die deutsche Rechtsprechung geht dagegen davon aus, dass die allein auf einer Website wiedergebene Widerrufsbelehrung nicht in gebotener Textform (§ 312 c Abs. I BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. § 126b BGB) mitgeteilt wird, da diese Form der Wiedergabe gerade nicht dauerhaft sei (Links: KG Berlin, OLG Hamburg).
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