Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BSG: Modedesignerin unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzveröffentlicht am 3. Juni 2011
BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
§§ 1; 2 S. 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)