Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M.: Wird die deutsche Version einer Software angeboten, darf die Software nicht als englischsprachige Version geliefert werdenveröffentlicht am 21. November 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.11.2013, Az. 2-23 O 50/13 – nicht rechtskräftig
§ 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB, § 283 BGB, § 473 Nr. 3 BGB, § 3 UWG, § 5 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass derjenige, der bei eBay den Verkauf einer Software (hier: „Kaspersky Internet Security 2012 1 Jahr 3 Lizenzen CD-Version“) bewirbt, indem er eine Verpackung der betreffenden Software in deutscher Sprache abbildet, auch zur Lieferung einer deutschen Version dieser Software verpflichtet ist. (mehr …)