Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Deutsches Gericht ist für eine Persönlichkeitsverletzung auf niederländischer Website und in niederländischer Sprache nicht zuständigveröffentlicht am 24. Juni 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013, Az. 12 O 184/12
§ 32 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB analog, § 186 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer niederländischen Website in niederländischer Sprache grundsätzlich nicht gegeben ist. Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lasse sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland hätten und wie die Beklagte in Deutschland auf dem Immobilienmarkt tätig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Wettbewerbsverstöße im Ausland, wenn sich diese nicht bestimmungsgemäß auf das Inland richtenveröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein deutsches Gericht nicht allein deswegen örtlich und sachlich zuständig ist, weil eine bestimmte, als rechtsverletzend empfundene Aussage auf einer in englischer Sprache gehaltenen für England bestimmten Webseite zu finden ist und zwar auch dann nicht, wenn sich auf der Website anderweitig auch eine Unterseite findet, die in deutscher Sprache gehalten ist und für Deutschland bestimmt ist. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet sei der Erfolgsort nämlich nur dann im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken solle. Mit einer sehr engen Auslegung des „Presseerzeugnisses“ erklärt der Senat die ohnehin kritische BGH-Entscheidung „New York Times“ zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Ausland (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 mit krit. Besprechung durch Damm, GRUR 2010, 891 f.) für nicht anwendbar; Zitat: „Hier kann man allerdings nicht so weit gehen, weil die Angebotsseite der Beklagten nicht mit der eines Presseorgans gleichzusetzen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu der Zuständigkeit deutscher Gerichte für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Auslandveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
§ 32 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Die Marke „Gelbe Seiten“ der Deutschen Telekom AG wird gelöschtveröffentlicht am 8. Juni 2009
Nach einer Pressemitteilung der Firma Telegate AG, München, hat das Deutsche Patent- und Markenamt am 15.05.2009 die Löschung der Marke „Gelbe Seiten“ verfügt. Die Wortmarken werden von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) für die Kennzeichnung von Branchenbüchern und elektronischen Branchenverzeichnissen verwendet. Jetzt sei sowohl die Altmarke „Gelbe Seiten“, die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse wegen „absoluter Schutzhindernisse“ zur Löschung frei gegeben worden.
- DPMA: Die Marken „Lily“ und „Lillys Buchstabenwelt“ sind nicht verwechselungs- gefährdetveröffentlicht am 4. Mai 2009
DPMA, Beschluss vom 20.01.2009, Az. 306 58 920.6 / 16
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas Deutsche Patent- und Markenamt hat entschieden, dass zwischen den Marken „Lily“ und „Lillys Buchstabenwelt“, die sich zum Teil auch im Warenverzeichnis / Dienstleistungs-verzeichnis überschneiden, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Widerspruch aus der Marke „Lillys Buchstabenwelt“ gegen die Eintragung von „Lily“ zurückzuweisen war. Nach Auffassung des DPMA wurde der gebotene Abstand, der Verwechslungen verhindern soll, zwischen den streitigen Marken eingehalten. Die beiden Marken unterschieden sich allein durch die Wortlänge, da der Wortbestandteil „Buchstabenwelt“ der Widerspruchsmarke nicht zu vernachlässigen sei. Marken sollten grundsätzlich in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und es gäbe auch keinen Hinweis darauf, dass der Bestandteil „Buchstabenwelt“ weniger prägend für die Marke sei als „Lilly“. Aus diesem Grund stünden der Eintragung von „Lily“ keine Hindernisse entgegen.
(mehr …) - Immer mehr Internetnutzer lesen Datenschutzbestimmungenveröffentlicht am 30. Januar 2009
Bei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.
- DPMA: Seit dem 01.11.2008 gilt für Markenanmeldungen neues Rechtveröffentlicht am 13. November 2008
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat darauf hingewiesen, dass sich die Markenverordnung, welche die Formalitäten der Markenanmeldung regelt, durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 15. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1995) mit Wirkung vom 01.11.2008 geändert hat. Das DPMA weist auf verschiedene Änderungen hin, so z.B.: