Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Nicht jeder DSDS-Teilnehmer ist ein Trottel / Die Bezeichnung als „DSDS-Trottel“ rechtfertigt aber kein Schmerzensgeldveröffentlicht am 12. März 2012
AG Köln, Urteil, Az. 137 C 435/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kandidaten der Fernseh-Show „Deutschland sucht den Superstar“ als „DSDS-Trottel“ auf einer Promi-Webseite zu unterlassen ist. Auch bei der doch ungewöhnlichen Laufbahn des Immer-Wiederkehrers Menderes Bagci sei diese Bezeichnung als unzulässiges „negatives Werturteil“ einzuordnen. Die als Schmerzensgeld geforderten 600,00 EUR mochte das Gericht dem Publikumsliebling allerdings dann doch nicht zusprechen. Dafür sei die Beeinträchtigung nicht schwer genug. Was wir davon halten? Das Urteil dürfte auch in Ansehung der zu beobachtenden Fortschritte des Klägers zu verstehen sein, der spätestens 2035 zum Sieger der Show gekürt werden dürfte. Bis dahin sind auch die Zulassungsstatuten menderesiert worden.
- OLG Köln: Wiedergabe fremder Fernsehausschnitte zur Dokumentation der Zustände bei einer Casting-Show ist erlaubtveröffentlicht am 21. Februar 2010
OLG Köln, Urteil vom 30.10.2009, Az. 6 U 100/09
§§ 50, 51, 87 Abs. 1 Nr. 2, 87 Abs. 4, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass die partielle Wiedergabe eines TV-Ausschnitts aus der Produktion „DSDS – Deutschland sucht den Superstar“ durch die Zitierfreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt ist. Der Zusammenbruch eines minderjährigen Kandidaten führe somit nicht zu Schadenersatzansprüchen des klagenden Senders, welcher eine Verletzung seines exklusiven Senderechts gesehen hatte. (mehr …)