Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Stuttgart: Programmdateien einer Spielekonsole dürfen nicht gehackt werden, insbesondere nicht zur Erstellung von Software zur Aufhebung der Verschlüsselungveröffentlicht am 17. April 2011
LG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2011, Az. 24 O 136/11
§§ 69a Abs. 1, Abs. 3 97 Abs. 1 UrhGDas LG Stuttgart hat gegen einen Hacker eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Entschlüsselung von Programmdateien für eine Spielekonsole und Erstellung von Programmdateien zur Umgehung der herstellerseitige Verschlüsselung der Spielekonsole erlassen. Die einzelnen Dateien des „CORE_OS_PACKAGE“ seien als Computerprogramme (§ 69a Abs. 1 UrhG) urheberrechtlich geschützt, „wobei die in § 69a Abs. 3 UrhG für Computerprogramme ohnehin abgesenkte Schwelle der Schöpfungshöhe auch im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen einer tatsächlichen Vermutung nicht gesondert nachgewiesen werden muss (z.B. Grützmacher in Wandtke/Bullinger UrhR 3. Auflage vor §§ 69a ff Rdnr. 18).“ Die Kammer weiter: (mehr …)