Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Der Filesharer hat an den Rechteinhaber zu zahlen, weil dieser seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen will?veröffentlicht am 12. Juli 2012
AG München, Urteil vom 24.04.2012, Az. 158 C 6359/12
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG München hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils eine nicht von uns vertretene Inhaberin eines Internetanschlusses (wohl wegen illegalem Filesharings) zu Folgendem verurteilt: „1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlungsverbindlichkeit in Höhe von 1.005,40 EUR aus der Rechnung der Kanzlei … vom 30.09.2011 freizustellen. Die Klägerin wird ermächtigt, die angeordnete Freistellung auf Kosten der Beklagten in der Weise vorzunehmen, dass sie die Verbindlichkeit selbst erfüllt. Die Beklagte wird verpflichtet, den Betrag von 1.005,40 EUR an die Klägerin vorauszuzahlen.“ Was wir davon halten? (mehr …)