Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Auch Anzeigenblätter dürfen sich „Zeitung“ nennenveröffentlicht am 31. Juli 2013
OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 203/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Anzeigenblattes als „Pulheimer Zeitung“ zulässig ist, sofern das Erzeugnis auch redaktionelle Beiträge enthält. Für Letzteres genügten aber schon kleine, lokal ausgerichtete Beiträge. Der durchschnittliche Verbraucher stelle keine konkreten Erwartungen an Menge und Qualität der redaktionellen Beiträge allein auf Grund der Bezeichnung „Zeitung“, so dass eine Irreführung nicht vorliege. Zitat: