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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil, Az. 137 C 435/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kandidaten der Fernseh-Show „Deutschland sucht den Superstar“ als „DSDS-Trottel“ auf einer Promi-Webseite zu unterlassen ist. Auch bei der doch ungewöhnlichen Laufbahn des Immer-Wiederkehrers Menderes Bagci sei diese Bezeichnung als unzulässiges „negatives Werturteil“ einzuordnen. Die als Schmerzensgeld geforderten 600,00 EUR mochte das Gericht dem Publikumsliebling allerdings dann doch nicht zusprechen. Dafür sei die Beeinträchtigung nicht schwer genug. Was wir davon halten? Das Urteil dürfte auch in Ansehung der zu beobachtenden Fortschritte des Klägers zu verstehen sein, der spätestens 2035 zum Sieger der Show gekürt werden dürfte. Bis dahin sind auch die Zulassungsstatuten menderesiert worden.

  • veröffentlicht am 29. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 19.03.2010, Az. 6 U 180/09
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3; 15 Abs. 2, 3 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Domaininhaber, der verurteilt worden ist, bestimmte Website-Inhalte unter einer Domain mit dem Bestandteil „DSDS“ zu unterlassen, nicht zugleich verpflichtet ist, auf die Domain dsds-news.de gegenüber der DENIC eG zu verzichten. Ein Inhaber von Marken- oder Kennzeichenrechten könne den Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domain-Namens im Wege des Beseitigungsanspruchs – über die Unterlassung seiner Verwendung für bestimmte Tätigkeitsfelder hinaus – vom Inhaber der Domain nur verlangen, wenn jede Belegung der unter dem Domain-Namen betriebenen Website notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 oder 3, 15 Abs. 2 oder 3 MarkenG erfülle. Ein widersprechendes Urteil des LG Köln hob der Senat auf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 30.10.2009, Az. 6 U 100/09
    §§ 50, 51, 87 Abs. 1 Nr. 2, 87 Abs. 4, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die partielle Wiedergabe eines TV-Ausschnitts aus der Produktion „DSDS – Deutschland sucht den Superstar“ durch die Zitierfreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt ist. Der Zusammenbruch eines minderjährigen Kandidaten führe somit nicht zu Schadenersatzansprüchen des klagenden Senders, welcher eine Verletzung seines exklusiven Senderechts gesehen hatte. (mehr …)

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