Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Bayrische Landrätin darf nicht als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet werden / Ehrverletzungveröffentlicht am 24. Januar 2014
BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013, Az. 1 BvR 194/13
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ eine ehrverletzende Erklärung ist, die nicht mehr von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zur Pressemitteilung Nr. 2/2013 vom 21.01.2014:
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