Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Zur Höhe des zweiten Ordnungsgeldes, wenn eine wettbewerbswidrige Werbung nicht mehr im Fernsehen, sondern „nur noch“ bei YouTube neu geschaltet wirdveröffentlicht am 27. August 2012
LG Köln, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 31 O 491/11 SH II
§ 890 Abs. 1 ZPODas LG Köln hat im vorliegenden Fall gegen ein Internetportal für Hotelbewertungen, welches unlauter mit einem “Kunden-Gütesiegel der Touristik” warb (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11, hier) bei erneutem Verstoß via TV-Werbung ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR festgesetzt (hier). Nachdem das Internetportal bei YouTube sogar neue Werbespots veröffentlichte, wurde nunmehr ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 20.000,00 EUR festgesetzt, wobei die Kammer in der Werbung über das Fernsehen auf der einen Seite und der Werbung über YouTube (vorheriges Aufrufen des Spots erforderlich) einen Unterschied sah. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung (Verbot der Werbung mit einem selbst erdachten Gütesiegel für Hotelbewertungen) / Umsatzeinbußen sind kein Grund, ein gerichtliches Verbot zu missachtenveröffentlicht am 27. August 2012
LG Köln, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 31 O 491/11
§ 890 ZPODas LG Köln hat im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. „das Kunden-Gütesiegel der Touristik“ wettbewerbswidrig ist (hier). Nachdem die Verfügungsbeklagte die Werbung nicht unterband, da ihr dieses zu teuer erschien („drohende Umsatzverluste“), wurde ihr vom LG Köln (Vorsitzender Richter am Landgericht Kehl) ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR auferlegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)