Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Zum Streitwert der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände / Kosteninteresseveröffentlicht am 27. April 2010
KG Berlin, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 8 W 10/10
§ 32 Absatz 2 RVG, § 3 ZPODas KG Berlin hat in dem vorliegenden Fall einem Rechtsanwalt zwar das Recht zugebilligt, gegen einen (aus Sicht des Rechtsanwalts) zu niedrig angesetzten Streitwert aus eigenem Interesse vorzugehen. Allerdings sei, soweit es um die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände gehe, der Streitwert auf das reine Kosteninteresse beschränkt, wenn das Unterlassungsgebot durch Zeitablauf gegenstandlos geworden sei. Im Übrigen entspräche der Streitwert dem des Anordnungsverfahrens. Zum Volltext: (mehr …)