Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Zertifikat über die Befähigung als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker ist irreführendveröffentlicht am 19. November 2014
LG Bonn, Urteil vom 15.05.2014, Az. 14 O 86/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs.1 UWG; § 1 IngGNRWDas LG Bonn hat entschieden, dass ein Zertifikat über eine „ingenieurgemäße Ausbildung“ und die Eigenschaft als „State-certified Engineer C“ für einen staatlich geprüften Techniker irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das Zertifikat erwecke den Eindruck, dass die Qualifikation eines stattlichen geprüften Technikers mit der eines Ingenieurs als Hochschulabsolvent gleichzusetzen sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen, so dass der Verkehr getäuscht werde. Daher sei die Erteilung eines solchen Zertifikats durch einen Bundesverband für Aufstiegsfortbildungen zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BFH: Wer bei eBay wiederholt gebrauchte Waren als „Privatverkäufer“ verkauft, hat nachträglich Umsatzsteuer abzuführen / Zur „nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit“veröffentlicht am 20. Mai 2012
BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStGDer BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund „nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit“ der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle „Privatverkäufer“ relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)