IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 18.08.2010, Az. 21 O 14144/10 – nicht rechtskräftig
    §§ 31; 94 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass die technische Weiterentwicklung der DVD, die Blu-ray-Disc, keine eigenständige, also neue Nutzungsart darstellt, dementsprechend vertraglich keine gesonderte Vereinbarung für die Veröffentlichung eines Films auf einem solchen Datenträger erforderlich ist. Die Antragsgegnerin dieses Verfahrens (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) verwies auf ihre Berechtigung laut einer Vereinbarung, die ihr zunächst das Verbreitungrsecht auf „Videokassetten und -platten“ gewährte und dann, kraft eines Bestätigungsschreibens auch die entsprechenden Rechte in Bezug auf DVDs (Zitat: „Wir sind uns einig, dass eine Vermarktung auf DVD die logische Fortsetzung und sinnvolle Ergänzung zur VHS-Kassette darstellt“). Es sei, so die Kammer, eine Tatsache, dass auch unter den Begriff DVD keineswegs nur ein einzelnes Format, sondern eine Vielzahl von optisch auslesbaren Speichermedien mit unterschiedlicher Informationsdichte fielen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 12/08
    §§ 24 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung entschieden, dass die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung von sog. Abstracts, mit denen Buchrezensionen von Zeitungsverlagen stark verkürzt wiedergegeben werden, allein davon abhängt, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind. In diesem Fall dürften sie gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzten Werke verwertet werden dürfen. Die Beklagte, das Kulturmagazin „perlentaucher.de“, hatte den Internet-Buchhandlungen „amazon.de“ und „buecher.de“ Lizenzen zum Abdruck ihrer Abstracts erteilt. Geklagt hatten die Verlage der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und der „Süddeutsche[n] Zeitung“. Gewonnen ist durch die Entscheidung des BGH allerdings noch nicht viel, da die Vorinstanz nun zu prüfen hat, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben. Erst wenn diese Angelegenheit erneut durch die Vorinstanzen geführt worden  und der BGH erneut mit der Angelegenheit befasst wird, was nicht auszuschließen ist, dürfte ein Erkenntniswert gegeben sein, welche Maßstäbe an die notwendige Eigenständigkeit der Formulierungen/Texte anzulegen sind. (mehr …)

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