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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.01.2013, Az. 6 W 130/12
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass an die Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Markenrecht andere Anforderungen zu stellen sind als im Wettbewerbsrecht. Da die Antragsgegnerin bereits seit etwa zehn Jahren unter dem angegriffenen Zeichen auf dem Markt und auch im Internet präsent sei und die Antragstellerin nicht infolge einer Begegnung am Markt darauf gestoßen sei, sondern nach ihrer eigenen Darstellung erst „zufällig über das Internet“, würden die Interessen der Antragstellerin durch die behauptete Kennzeichenverletzung – abweichend von dem sonst in Kennzeichensachen gegebenen Regelfall – auch derzeit nur in sehr geringfügigem Maße beeinträchtigt werden, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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