Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- Rechtsstreit beendet: StudiVZ zahlt nach Presseberichten Abstandssumme an Facebookveröffentlicht am 13. September 2009
Nach einem Bericht von focus.de haben die Sozialen Netzwerke Facebook und StudiVZ in ihrem Rechtsstreit um Plagiatsvorwürfe eine Einigung gefunden. Demnach haben beide Netzwerke ihre Forderungen zurückgezogen, wobei StudiVZ mit einer Zahlung an Facebook einverstanden gewesen sei. Facebook zählt in Deutschland 6,3 Mio. Nutzer, StudiVZ 8,5 Mio. Nutzer (JavaScript-Link: Focus).