Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Meiningen: Zum Recht der Presse auf Erhalt der Begründung eines Strafurteilsveröffentlicht am 27. April 2015
VG Meiningen, Beschluss vom 25.02.2015, Az. 8 E 464/14
§ 4 Abs. 2 TPGDas VG Meiningen hat entschieden, dass der Presse nach dem (Thüringer) Pressegesetz ein Recht auf Einsichtnahme in die Begründung eines Strafurteils zusteht. Dabei müsse die öffentliche Behörde eine herausgabefähige, d. h. insbesondere anonymisierte und neutralisierte Fassung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung herstellen. Dabei seien die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, der Datenschutz und das Steuergeheimnis zu beachten. Im Rubrum seien die Angaben über die Parteien und ihre Vertreter vollständig zu löschen, im Sachverhalt sowie in den Entscheidungsgründen die Namen aller Personen, einschließlich der Zeugen und Orte bis auf den Anfangsbuchstaben, alle Adressen (auch Mail Adressen) sowie die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu entfernen. Dies sei rechtlich geboten, aber auch genügend. Hinweis: Der Beschluss wurde durch das OVG Thüringen aufgehoben, da das Strafurteil nicht rechtskräftig sei (hier). Zum Volltext der Entscheidung des VG Meiningen: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Köln: Kein Anspruch auf Einsichtnahme in gesamte BPjM-Liste jugendgefährdender Medien / Lediglich Anspruch auf titelbezogene Einzeleinsichtveröffentlicht am 16. Juli 2013
VG Köln, Urteil vom 04.07.2013, Az 13 K 7107/11
§ 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG, § 24 Abs. 5 JSchG, § 3 Nr. 2 IFGDas VG Köln hat entschieden, dass auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Anspruch gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Übersendung der aktuellen Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D) besteht. Gemäß § 3 Nr. 2 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Angesichts der Tatsache, dass die geltende Rechtsordnung in § 18 Abs. 2 Nm. 3 und 4 JSchG normiere, dass die Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien, in die der Kläger Einsichtnahme begehre, nichtöffentlich zu führen seien, würde diese verletzt, wenn die BPjM gegen die genannten Regelungen verstieße, indem sie dem Kläger die bewussten Listenteile zugänglich und damit öffentlich mache. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Jugendschutzrecht lag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Bei möglicher Urheberrechtsverletzung muss der Verletzer eine Besichtigung duldenveröffentlicht am 2. November 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2010, Az. 15 U 192/09
§ 101a Abs. 1 UrhG; § 809 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einer möglichen Urheberrechtsverletzung eine Besichtigung der streitgegenständlichen Sache durch einen Sachverständigen zu dulden ist. Vorliegend war im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ein Gutachten darüber beantragt worden, ob die Beklagte Konstruktionszeichnungen vervielfältigt habe und im Wege der einstweiligen Verfügung der Beklagten auferlegt worden, die Einsichtnahme durch einen Sachverständigen zu dulden. Dieses Vorgehen erachtete das OLG als zulässig. Auch bei nicht erfolgter Glaubhaftmachung einer Urheberrechtsverletzung bestehe jedenfalls ein Besichtigungsanspruch gemäß § 809 BGB, da jedenfalls ein Wettbewerbsverstoß (Nachahmung) glaubhaft gemacht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: