Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Zur Frage, wann der Gegner die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung trägtveröffentlicht am 25. August 2011
LG Hamburg, Urteil vom 26.01.2007, Az. 324 O 772/06
§ 93 ZPO, §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB
Das LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass die mit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen überzogene Partei sich grundsätzlich gegen die damit entstehende Kostenlast wehren kann, wenn sie zuvor nicht wirksam abgemahnt worden ist. Allerdings gebe es hierzu zwei Ausnahmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)