Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Übernahme von geschützten Programm-Informationen von Fernsehsendern (Texte und Bilder) für einen elektronischen TV-Guide ist unzulässigveröffentlicht am 6. September 2012
BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
§ 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB
Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung: