Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- GOOGLE: Nutzung des neuen Chrome-Browsers nur mit Rechtsverzicht auf eigenes geistiges Eigentum?veröffentlicht am 16. September 2008
Offensichtlich herrscht weiter Aufregung um den Chrome-Browser. Nachdem Google jeden Chrome-Browser über eine eigene Identifizierungsnummer im Internet auswies – und sich zwischenzeitlich zur Nachbesserung bereit erklärt hatte – hat sich Google wohl auch über die Hintertür der EULA (End User License Agreement) bzw. Allgemeine Nutzungsbedingungen die Rechte an Nutzerinhalten gesichert. Auch diesbezüglich hat man jetzt den Rückzug angetreten. (mehr …)