Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bremen: Was zu tun ist, um einem Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung zu entgehenveröffentlicht am 9. Juli 2012
LG Bremen, Beschluss vom 08.12.2011, Az. 7 O 1139/11
§ 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPODas LG Bremen hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld verwirkt wird, wenn nach einem Wettbewerbsverstoß bei Amazon eine einstweilige Verfügung ergeht und die Antragsgegnerin Amazon darauf hin um Löschung bittet, die (ausbleibende) Löschung aber nicht mehr nachgehend kontrolliert (zum Volltext der Entscheidung s. unten). Die Kammer erkannte insoweit auf ein „Organisationsverschulden“ des Geschäftsführers der Antragsgegnerin. „Dies folgt bereits aus der eigenen Schilderung der Schuldner … . Danach hat der Schuldner zu 2. zwar durch die Rücksprache mit seinem Vertragspartner Amazon eine Beseitigung der bereits ins Werk gesetzten Störung veranlasst. Auch wenn man unterstellt, dass der Vortrag der Schuldner zutrifft, dass er alle Produktanzeigen, auch die hier streitgegenständlichen, als zu löschen bezeichnet und Amazon darauf hingewiesen habe, welche Wichtigkeit sein Anliegen habe, so haben die Schuldner nicht dargelegt, dass sie die Umsetzung dieser Anweisungen durch Amazon auch gewissenhaft kontrolliert hätten. Hierzu waren die Schuldner zumindest im vorliegenden Fall aber verpflichtet. (mehr …)
- OLG Köln: Gegen eine negative eBay-Bewertung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11
Art. 19 Abs. 4 GG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Löschung einer negativen eBay-Bewertung nicht per einstweiliger Verfügung bewirkt werden kann, da hierin eine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen sei, zumal die eBay-AGB (vgl. dort § 6) eine Wiederherstellung des Negativkommentars etwa für den Fall einer abweichenden Entscheidung nach Einlegung eines Widerspruchs oder im Hauptsacheverfahren nicht vorsähen. Die Verfügungsklägerin habe nicht dargetan, dass ihr durch die beanstandeten Bewertungen der Verfügungsbeklagten bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohten. Sie habe zwar für April 2011 einen Umsatzrückgang ihres Onlineshops um 18,5% behauptet, den sie auf die Bewertungen der Verfügungsbeklagten zurückgeführt habe. Dass hiermit eine Existenzgefährdung verbunden ist, folge ihrem Vorbringen aber nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Hessen: Wird einer angestellten Rechtsanwältin gekündigt, ist auch ihr Foto aus dem News-Blog zu entfernenveröffentlicht am 14. März 2012
LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012, Az. 19 SaGa 1480/11
§ 241 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, § 22 KUG, § 23 KUGDas LAG Hessen hat entschieden, dass eine angestellte Rechtsanwältin nach kündigungsbedingter Auflösung des Arbeitsverhältnisses Anspruch darauf hat, dass ihr Foto aus dem News-Blog der betreffenden Kanzlei gelöscht wird. Der kanzleiseitig angebotene ergänzende Zusatz „dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit von … beendet wurde“ reiche nicht aus. Die Kanzlei habe keinen Anspruch mehr, mit der „individuellen Persönlichkeit“ der Arbeitnehmerin zu werben. Vgl. zu diesem Themenkomplex auch LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09 (hier) und LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Köln: Das Foto eines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite ohne individuellem Bezug zur Person des Arbeitnehmers ist nach dessen Ausscheiden nicht immer zu entfernenveröffentlicht am 14. März 2012
LAG Köln, Urteil vom 10.07.2009, Az. 7 Ta 126/09
§ 823 Abs. 2 BGB, § 12 a ArbGG, § 28 BDSG, § 22 KunstUrhGDas LAG Köln hat entschieden, dass das Bild eines Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht immer von der Unternehmens-Website zu löschen ist. Vorliegend enthielt die Gestaltung der Unternehmens-Website keinen individuellen Bezug auf die Persönlichkeit der klagenden Arbeitnehmerin. Ihr Foto als telefonierende Angestellte diente nur zu Illustrations- bzw. Dekorationszwecken und wäre von seinem Aussagegehalt her durch das Foto jeder beliebigen anderen – auch unternehmensfremden – Person in gleicher Pose austauschbar gewesen. In einem solchen Fall könne, so das Gericht, der Arbeitgeber damit rechnen, dass der abgelichtete Arbeitnehmer auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus kein gesteigertes Interesse an einer sofortigen Entfernung des Fotos habe. Er müsse den Aufwand einer Neugestaltung seiner Homepage ohne das Foto des ausgeschiedenen Arbeitnehmers vielmehr nur dann auf sich nehmen, wenn der Arbeitnehmer sich an ihn wende und dies ausdrücklich von ihm verlange. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Bewertungsportal haftet erst nach Kenntnis falscher Bewertung auf Unterlassungveröffentlicht am 11. August 2011
KG Berlin, Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10
§§ 3; 4 Nr. 8 UWG; § 7 Abs. 2 TMG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas KG Berlin hat laut einer Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichtes vom 09.08.2011 entschieden (Zitat der Pressemitteilung): „Das Bewertungsportal als Teledienstanbieter sei nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und „Ausreißer“ zu erkennen. Ferner sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen enthaltene Verpflichtung, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.“ Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Zum Urteil im Volltext: (mehr …)
- AG Nürtingen: Die Entfernung des SIM-Locks eines Mobiltelefons ist strafbarveröffentlicht am 9. Mai 2011
AG Nürtingen, Urteil vom 20.09.2010, Az. 13 Ls 171 Js 13423/08
§§ 267 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 1, Nr. 3, 269, 303 a, 303 c StGBDas AG Nürtingen hat entschieden, dass derjenige, der die SIM-Lock-Sperre eines Handys ohne Einwilligung des Netzbetreibers, der das Handy vergünstigt zur Verfügung gestellt hat, entfernt, sich strafbar macht. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte schuldig, 614 Vergehen der Datenveränderung jeweils tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten begangen zu haben und wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten (zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt. Vgl. auch die Entscheidungen des BGH und des AG Göttingen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Vertrieb von Markenhandys, deren SIM-Lock unautorisiert entfernt wurde, verstößt gegen das Markenrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
BGH, Urteil vom 09.06.2004, Az. I ZR 13/02
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5; 24 Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass der (geschäftliche) Vertrieb von Mobiltelefonen eines Markenherstellers, deren SIM-Lock ohne Einwilligung des Herstellers (vom Vertreiber) aufgehoben wurde, gegen das Markenrecht verstößt. Der markenrechtliche Schutz sei nicht erschöpft, da sich der Hersteller dem weiteren Vertrieb der von ihm gesperrt in den Verkehr gebrachten Mobiltelefone aus berechtigten Gründen i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetze. Die Aufhebung der Sperre (SIM-Lock), durch die der Einsatz als Mehrbandtelefon eröffnet werde, sei eine Veränderung des Produkts. Die Identität des Produkts werde auch durch seine Einsatzmöglichkeit bestimmt, ohne daß es darauf ankomme, ob zum Zweck der Entsperrung eine veraltete Software in den Mobiltelefonen installiert worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Göttingen: Die Entfernung des SIM-Locks eines Handys ist strafbarveröffentlicht am 8. Mai 2011
AG Göttingen, Urteil April 2011, Az. unbekannt
§§ 269; 303a StGBDas AG Göttingen hat entschieden, dass die Entfernung des SIM-Locks eines Handys, welches bewirkt, dass mit dem (häufig vergünstigt abgegebenen) Handy keine Mobilfunk-Karten anderer Netzbetreiber benutzt werden können, strafbar ist. Das Gericht sah eine Fälschung beweiserheblicher Daten und eine Datenveränderung. Der Täter wurde wegen der gewerbsmäßigen Entfernung von SIM-Locks in Handys zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Vgl. auch BGH und AG Nürthingen.
- OLG Düsseldorf: Gegen negative Bewertung (bei eBay & Co.) kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werdenveröffentlicht am 11. März 2011
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011, Az. I-15 W 14/11
§§ 823, 1004 BGBDas OLG Düsseldorf hat laut einer Pressemitteilung vom 09.03.2011 entschieden, dass die Löschung einer negativen Bewertung, die gegen einen eBay-Verkäufer ergangen ist, grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht per einstweiliger Verfügung beantragt werden kann. Zitat: „Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage „hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld“ im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung „Finger weg“ überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik.“ Die Entscheidung ist rechtskräftig.
- BGH: Eine Unterlassungserklärung begründet nicht ohne Weiteres eine positive Handlungspflichtveröffentlicht am 30. November 2010
BGH, Urteil vom 21.10.2010, Az. III ZR 17/10
§§ 157, 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass in eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung (hier: die persönlichen Daten des Klägers nicht auf einer Webseite zu veröffentlichen) nicht ohne Weiteres eine positive Handlungspflicht zum Entfernen dieser Daten von besagter Webseite sowie aus Suchmaschinenspeichern interpretiert werden kann. Die Beklagte hatte sich zwar zuvor – ohne Vertragsstrafeversprechen – auch zur Entfernung der Daten verpflichtet und war dieser Verpflichtung nach bestem Wissen nachgekommen. Die Daten wurde von der firmeneigenen Webseite gelöscht und ein großer Suchmaschinenbetreiber wurde angeschrieben und erfolgreich um Entfernung der Seite aus dem Suchmaschinen-Cache gebeten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde daraufhin lediglich hinsichtlich der zukünftigen Veröffentlichung der klägerischen Daten abgegeben. Der Kläger forderte jedoch eine Vertragsstrafe, als ihm bekannt wurde, dass unter Eingabe seines Namens eine andere Suchmaschine die Webseite der Beklagten – allerdings ohne Namensangabe des Klägers – aufrief. Die Beklagte ließ diesen Eintrag umgehend entfernen, weigerte sich jedoch, die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR zu zahlen. Zu Recht, wie der BGH ausführte:Die strafbewehrte Unterlassungserklärung erfasse nicht die Verpflichtung zur Entfernung der persönlichen Daten des Klägers aus dem Internet. Dies dürfe auch nicht im Wege der Auslegung aus der zuvor abgegebenen, nicht strafbewehrten Erklärung gefolgert werden. Da die Beklagte davon ausgegangen sei, diese Verpflichtung bereits erfüllt zu haben, sei die positive Handlungspflicht zur Entfernung von Daten gerade nicht Bestandteil der strafbewehrten Erklärung gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: