Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Dresden: Der Hinweis einer Zeitung, dass man verpflichtet sei, nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken, entwertet die Gegendarstellung nichtveröffentlicht am 7. Mai 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 27.03.2013, Az. 4 W 295/13
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 10 Abs. 4 S. 3 SächsPresseGDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung mit dem Hinweis versehen werden darf „Anmerkung der Redaktion: Nach dem Sächsischen Pressegesetz sind wir verpflichtet, nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)