Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG München: Jugendliche sind auch vor dem Zugriff auf pornographische Texte im Internet zu schützenveröffentlicht am 15. Januar 2013
VG München, Urteil vom 26.07.2012, Az. M 17 K 11.6112
§ 4 JugSchMedienStVtr BY, § 5 JugSchMedienStVtr BYDas VG München hat entschieden, dass pornografische Kurzgeschichten, die vorliegend der Betreiber eines Onlineshops für Latexwaren in einer Rubrik „Stories“ auf seiner Website eingestellt hatte, nicht online vorgehalten werden dürfen, ohne dass sichergestellt wird, dass nur Erwachsene Zugriff darauf erhalten. Bei den streitgegenständlichen Texten handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um Pornografie, da „die enthaltenen Darstellungen unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückten“. Diese Darstellungen seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Eine Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit lehnte das Gericht rundweg ab. Kunstcharakter sei den Texten nicht beizumessen, denn diese dienten lediglich dazu, „den Shopverkauf von Latexgegenständen zu fördern“. Zum Volltext der Entscheidung: