Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: „Prominenter“ darf Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellenveröffentlicht am 11. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)