Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Privater Grundstückseingang darf per Video überwacht werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2015
AG München, Urteil vom 20.03.2015, Az. 191 C 23903/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG München hat entschieden, dass ein privater Grundstückseingang nebst eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor vom Grundstückseigentümer per Videokamera überwacht werden darf. Damit werde noch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Passanten und Nachbarn eingegriffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Eine falsche Online-Berichterstattung kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014, Az. 3 W 64/14
§ 824 BGB, § 1004 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Berichterstattung einer Anwaltskanzlei über Abmahnungen einer anderen Kanzlei wettbewerbswidrig ist, wenn in dem Bericht ein falscher Rechtsinhaber benannt wird. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Unternehmen der Antragstellerin zu schädigen. Daher bestehe ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Berichterstattung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hagen: Händler haftet grundsätzlich nicht für einen herstellerseitigen Mangel am Ersatzteilveröffentlicht am 13. September 2012
LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 2 O 61/12
§ 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1, 2 BGBDas LG Hagen hat entschieden, dass ein (Pkw-) Handel und -Reparaturbetrieb einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel grundsätzlich nicht zu vertreten hat, wenn er selbst am Produktionsprozess nicht beteiligt war. Der Händler habe nämlich in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Im vorliegenden Fall war unerheblich, dass der streitgegenständliche Zahnriemensatz vom Händler nicht ausgepackt und auf Fehler hin überprüft worden war, da der Fehler mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Mitgliedschaft bei Abo-Falle unwirksam, weil Preisklausel überraschend istveröffentlicht am 22. Mai 2009
AG München, Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08
§§ 106, 108, 305c, 307 BGBDas AG München hat darauf hingewiesen, dass eine per Abo-Falle erwirkte Mitgliedschaft vertragsrechtlich unwirksam ist und etwaige „Mitgliedsbeiträge“ im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger durch öffentliche Urkunde nachgewiesen, dass er bei Vertragsschluss noch minderjährig und somit das Rechtsgeschäft insgesamt unwirksam gewesen sei, ohne dass das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt worden sei (§§ 106, 108 BGB). Hiervon abgesehen sei die Entgeltlichkeit des Angebots nicht hinreichend deutlich gemacht worden. Eine in einem Fließtext versteckte Entgeltlichkeitsklausel sei wie auch eine diesbezügliche Verlängerungsklausel überraschend. Diese habe sich unter „Zahlung und Preise“ befunden und sei nicht mit „Vertragslaufzeit und Verlängerung“ überschrieben gewesen.
- LG Hamburg: Muss der Verbraucher sich beim Kauf zu erkennen geben?veröffentlicht am 7. Mai 2009
LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 309 S 96/08 – aufgehoben
§§ 3, 312 b Abs. 1, 312 d, 355, 357 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass einem Verbraucher, der beim Einkauf über das Internet als solcher nicht zu erkennen ist, die Verbraucherschutzrechte nicht zustehen. Ob der Verbraucher als solcher auftritt, bestimmt sich nach Auffassung des Gerichts danach, wie das Verhalten des Käufers aus der objektiven Sicht des Verkäufers zu beurteilen ist. Im entschiedenen Fall kaufte eine Kundin unter Angabe ihrer beruflichen Rechnungs- und Liefer- sowie E-Mail-Adresse eine Lampe. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht, dass dieses Verhalten auf den Verkäufer wie gewerbliches Handeln wirken musste. Ein Widerrufsrecht wurde der Kundin aus diesem Grund nicht zugestanden. Der BGH hat diese Rechtsauffassung nicht geteilt (BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09, hier).