Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesignsveröffentlicht am 14. Dezember 2015
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, Az. 308 O 143/14
Art. 81 EGV 6/2002, Art. 82 EGV 6/2006, Art. 110 EGV 6/2006Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Nachbildung eines Felgendesigns, welche ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt, Ansprüche des Rechtsinhabers auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung auslöst. Die Argumentation der Beklagten, dass sie gemäß Art. 110 GGV privilegiert sei, weil es sich um Ersatzteile handele und diese unter die sog. Reparaturklausel fielen und nicht an Endkunden geliefert würden, überzeugte das Gericht nicht. Die Vorschrift des Art. 110 GGV sei eng auszulegen und nur hinsichtlich solcher Ersatzteile anzunehmen, deren originalgetreues Erscheinungsbild zur Reparatur objektiv notwendig seien. Dies treffe auf Felgen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Romanfigur ist nicht wettbewerbsrechtlich gegen die Nachahmung als Karnevalskostüm geschütztveröffentlicht am 23. November 2015
BGH, Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 149/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Karnevalskostüm, welches Pippi Langstrumpf nachbildet, keine wettbewerbswidrige Nachahmung der gleichnamigen Romanfigur darstellt. Im Streitfall sei zwar erkennbar, dass eine Anlehnung an Pippi Langstrumpf bestehe, jedoch sei die Übereinstimmung zwischen den Merkmalen, die die Romanfigur der Pippi Langstrumpf ausmachten, und der Gestaltung des Kostüms so gering, dass keine Nachahmung vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 190/2015 hier.
- OLG Köln: Unlautere Nachahmung von Schokoriegel-Verpackungen – Zur Übernahme von Gestaltungsmerkmalenveröffentlicht am 27. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 85/13
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer Schokoriegel-Verpackung eine unlautere Nachahmung darstellen kann. Vorliegend hatte die Beklagte zwei Schokoriegel auf einer Süßwarenmesse präsentiert, die in Gestaltung und Verpackung den bekannten Riegeln „Bounty“ und „Snickers“ ähnlich waren. Das Gericht prüfte hinsichtlich beider Beanstandungen die Erscheinungsbilder und Gestaltungsmerkmale und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des „Bounty“-Riegels keine unlautere Nachahmung vorliege, da ausreichende Abweichungen vorhanden seien. Hinsichtlich der „Snickers“-Nachahmung bejahte das Gericht jedoch einen Verstoß. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Klageprodukte wurde der Streitwert auf 1 Million Euro festgelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Eine dreidimensionale Marke für eine Verpackungsform wird nicht durch eine ähnliche Verpackung verletzt, wenn der Verkehr die Produkte nicht gedanklich verknüpftveröffentlicht am 21. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 6 U 139/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die als dreidimensionale Marke geschützte Schlauchverpackung eines Schokoladenherstellers nicht durch eine ähnliche Verpackung eines anderen Herstellers verletzt wird, wenn die weiteren Eigenschaften des Produkts (Wortmarke, Farbe, Schriftzug etc.) dafür sorgen, dass der Verbraucher diese gar nicht miteinander in Verbindung bringt. Zudem seien sich die Verpackungen selbst auch nicht allzu ähnlich, da sich die Umverpackung der Beklagten auch unabhängig von ihren zusätzlichen Wort- und Bildelementen grundlegend von der Form der zu Gunsten der Klägerin registrierten dreidimensionalen Marke unterscheide, sofern sie schon auf den ersten Blick eher rechteckig als quadratisch wirke und die Verschlusslaschen sich anders als bei der Klagemarke an den Längsseiten befänden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Naumburg: Abgabe von Alkohol durch Tankstellen an Minderjährige ist nicht strafbar, wenn Minderjährigkeit nicht erkennbar istveröffentlicht am 6. Dezember 2012
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
§ 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Die Anmeldung einer 3D-Marke für Schaumweine kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil Schaumweine üblicherweise durch Wort und/oder Bildmarken gekennzeichnet würdenveröffentlicht am 3. Januar 2012
EuGH, Urteil vom 20.10.2011, Az. C-344/10 P und C-345/10 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94Der EuGH hat entschieden, dass die Zurückweisung von 3D-Marken für Schaumweine (hier: Erscheinungsbild der Flaschen mit mattiert weißer bzw. mattschwarzer Oberfläche) nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass Schaumweine grundsätzlich durch ein Etikett gekennzeichnet würden und deshalb das Erscheinungsbild der Flasche per se keine Unterscheidungskraft besäße. Es hätte geprüft werden müssen, ob die Anmeldemarken erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweichen, anstatt lediglich festzustellen, dass nur ein Wortelement die Herkunft von Schaumwein kennzeichnen könne, so dass die Farbe und die Mattierung des Flaschenglases für Schaumwein im Hinblick auf die maßgeblichen Verkehrskreise nicht „als Marke funktionieren“ könnten, wenn sie nicht in Verbindung mit einem Wortelement verwendet würden. Bei einer solchen Beurteilung würden Marken, die aus dem Erscheinungsbild der Aufmachung der Ware selbst bestehen und keine Aufschrift oder kein Wortelement aufweisen, systematisch von dem durch die Verordnung Nr. 40/94 gewährten Schutz ausgeschlossen. Deshalb waren die vorherigen Entscheidungen aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung: