Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Kiel: Führung des Dr.-Titels bedarf keiner Erläuterung, in welchem Bereich der Titel erworben wurde.veröffentlicht am 11. Juli 2010
LG Kiel, Urteil vom 18.12.2009, Az. 14 O 70/09
§§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass ein Steuerberater einen in der Slowakei erworbenen Doktortitel der Philosophie („doktor filozofie“) führen darf, ohne auf den Fachbereich hinzuweisen. Eine Irreführung sei darin nicht zu erkennen. Diese käme nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs davon ausginge, derjenige, der einen „Dr.“-Titel ohne fachlichen Zusatz führe, über eine höhere fachliche Qualifikation verfüge als derjenige, der den Titel mit einem fachlichen Zusatz führt. Dass dies der Fall sei, sei für die Kammer aber nicht erkennbar. In der Bevölkerung sei bekannt, dass ein „Dr.“-Titel nicht zwangsläufig auf dem Fachgebiet erworben wurde, auf dem der Betreffende beruflich tätig sei. (mehr …)