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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
    §§ 3; 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der durchschnittlich informierte Nutzer eines Online-Preisvergleichsportals erwartet, dass die ihm dort präsentierten Informationsangebote, soweit keine klaren, gegenteiligen Hinweise zu erkennen sind, regelmäßig höchstmögliche Aktualität besitzen. Er gehe deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben könne. Daher werde er in die Irre geführt, wenn der verlinkte Preis im betreffenden Onlineshop oder auf einer Onlinehandelsplattform höher sei, auch wenn diese Differenz nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liege (vgl. bereits unseren Hinweis vom 13.03.2010, BGH). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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