IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. September 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011, Az. 14c O 194/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV

    Das LG Düsseldorf hat in dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um die Verwechslungsgefahr zwischen dem Apple iPad und dem Samsung Galaxy Tab 10.1 die ursprüngliche einstweilige Verfügung (hier) bestätigt. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten Berufung eingelegt (hier). Die mündliche Verhandlung wurde auf den 20.12.2011 gelegt, so dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 nicht am deutschen Weihnachtsgeschäft teilhaben können wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Beschluss vom 28.10.2010, Az. C-449/09
    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Marken – Richtlinie 89/104/EWG

    Der EuGH hat entschieden, dass der Markeninhaber einem ohne seine Zustimmung erfolgten ersten Inverkehrbringen von Originalwaren dieser Marke im Europäischen Wirtschaftsraum widersprechen kann. Der Erschöpfungsgrundsatz greife beim ersten Inverkehrbringen nicht. Wenn somit Waren einer Marke nicht früher vom Inhaber dieser Marke oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden, gewähre Art. 5 der Richtlinie 89/104 diesem Inhaber ein ausschließliches Recht, das es ihm u. a. gestatte, Dritten zu verbieten, diese Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 26/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 GPSG; 1, 2, 3, 4, 5 der 7. GPSGV; Richtlinie 90/396/EWG

    Der BGH hat entschieden, dass beim Import (von Gas-Heizkesseln) aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die erforderliche Zulassung nicht zu versagen ist, weil nicht der Hersteller bereits deutschsprachige Typenschilder angebracht und deutschsprachige Bedienungs-/ Aufstellanleitungen beigefügt hat. Die gesetzliche Regelung spreche nicht dagegen, Typenschilder und Anleitungen nachträglich ins Deutsche zu übersetzen. Dies habe auch nicht notwendigerweise durch den Hersteller zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 7. November 2010

    Laut einer Studie der Firma Sandvine nimmt der durch Filesharing verursachte Internet-Datenstrom in Europa deutlich ab. Im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 sei ein Rückgang um 50 % festzustellen, so dass heute nur noch 11 % des Traffics durch Tauschbörsen-Verkehr entstehe. Interessant: Das Betrachten von Streaming-Angeboten machte der Studie zufolge etwa 30 % des europäischen Datenverkehrs aus. Die Studie ausfindig gemacht und ausgewertet hat Heise.

  • veröffentlicht am 19. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDeutsche Rechtsformen (AG, GmbH oder auch neuerdings die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)) sind weithin bekannt. Anders dürfte es bei der finnischen Oy oder der spanische SLNE verhalten. Diesen, wie wir finden, brauchbaren Überblick über die europäischen Rechtsformen wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten (JavaScript-Link: Überblick).

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2009

    In einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers u. a. und der Fraktion DIE LINKE zum Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ – ACTA) (BT-Drs. 17/63; zu den europäischen Entwicklungen JavaScript-Link: EU) hat die Bundesregierung bekräftigt, dass sie weiter gegen eine Sperrung von Internetanschlüssen als Mittel gegen illegale Tätigkeiten im Internet (z.B. bestimmte Formen des Filesharings) ist. Zitat: „Im Hinblick auf Regelungen in ACTA zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass die bestehenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere die europarechtlichen Festlegungen zur Internethaftung (Richtlinie 2000/31/EG, E-commerce Richtlinie), nicht durch ACTA beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung lehnt Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab und wird sich für diese Position, falls nötig, auch in den Verhandlungen zu ACTA einsetzen.“ (JavaScript-Link: BT).

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Wir berichteten, dass die EU-Kommission am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue Verbraucherrichtlinie vorgelegt hat (EU-RL Verbraucherverträge). Nun hat sich der Bundesrat in einer Pressemitteilung vom 06.03.2009 kritisch zu diesem Entwurf geäußert. Zwar sei eine Förderung des europäischen Binnenhandels durchaus begrüßenswert, jedoch befürchte der Bundesrat, dass Deutschland angesichts des Richtlinienvorschlags gezwungen wäre, das hier bereits bestehende hohe Verbraucherschutzniveau abzusenken. Darin sähe der Bundesrat eine eher misstrauenbildende Maßnahme, jedenfalls gegenüber dem deutschen Verbraucher. Darüber hinaus sei nach Ansicht des Bundesrates mit dem Richtlinienentwurf das Ziel der Vereinfachung des europäischen Verbraucherrechts verfehlt worden, da nur 4 der 8 zur Zeit bestehenden Richtlinien erfasst seien, und so weiterhin eine unübersichtliche Zahl von Einzelbestimmungen bestehen würde (Pressemitteilung Bundesrat).

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Die EU-Kommission hat verkündet, dass bereits 150 Mio. Verbraucher im Internet Einkäufe tätigen, jedoch nur 20 Prozent dieser Verbraucher auch im Ausland einkaufen (JavaScript-Link: (JavaScript-Link: EU-Kommission). Gestützt werden die Aussagen auf die neue Studie der Europäischen Gemeinschaft „Report on cross-border e-commerce in the EU February 2009“ (JavaScript-Link: EU-Studie). Die Zusammenfassung der Studie (Executive Summary) lässt erkennen, dass mehr EU-Verbraucher im Internet einkaufen würden (über 30 Prozent), wobei allerdings der Anteil der Einkäufe in ausländischen Onlineshops / Handelsplattformen nur auf 7 Prozent gestiegen sei. Besonders progressiv zeigten sich die Verbraucher in Skandinavien. Ein Drittel der EU-Bürger deuteten an, dass sie Waren und Dienstleistungen auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat online kaufen würden, weil das Angebot dort billiger und besser sei. Zu den Hindernissen des grenzüberschreitenden Onlineeinkaufs werden Sprache, demographische Einflüsse, individuelle Vorlieben, technische Spezifikationen/Standards, Zugang zum Internet oder die Effizienz der Zahlungssysteme genannt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Interneteinkaufs ist am 08.10.2008 der Entwurf einer EU-Richtlinie über Verbraucherverträge vorgestellt (Referenz: IP/08/1474) worden, welche EU-weit Verbraucherrechte harmonisieren soll. In der Einleitung zu der Richtlinie heißt es: (mehr …)

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