Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Bei der Bezugnahme auf eine Studie bei Vorstellung eines neuen Arzneimittels darf der Fachverkehr mit einer klinischen Wirksamkeitsstudie rechnenveröffentlicht am 8. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, Az. 3 U 17/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines neuen Medikaments mit Bezugnahme auf eine Studie irreführend ist, wenn es sich dabei nicht um eine klinische Wirksamkeitsstudie handelt. Eine solche werde vom Fachverkehr ohne weitere Hinweise – zu Recht – erwartet. Seien tatsächlich lediglich klinisch-pharmakologische Studien an gesunden Probanden durchgeführt worden, sei die Werbung in dieser Form zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung: