IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05
    §§ 312 b Abs. 1, 14 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Internethandelsplattform eBay als so genannter „Powerseller“ angemeldet ist, grundsätzlich selbst die Beweislast zu tragen hat, wenn er behauptet, kein Unternehmer zu sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher ein Produkt von dem Kläger erworben und danach ein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Kläger behauptete, er sei kein Unternehmer und deswegen stünde dem Beklagten kein Widerrufsrecht zu. Grundsätzlich hätte jetzt der Beklagte beweisen müssen, dass der Händler als Unternehmer tätig war. Das Gericht verschaffte dem Verbraucher in diesem Fall jedoch Erleicherung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Mai 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2008, Az. 309 S 96/08 – aufgehoben
    §§ 3, 312 b Abs. 1, 312 d, 355, 357 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass einem Verbraucher, der beim Einkauf über das Internet als solcher nicht zu erkennen ist, die Verbraucherschutzrechte nicht zustehen. Ob der Verbraucher als solcher auftritt, bestimmt sich nach Auffassung des Gerichts danach, wie das Verhalten des Käufers aus der objektiven Sicht des Verkäufers zu beurteilen ist. Im entschiedenen Fall kaufte eine Kundin unter Angabe ihrer beruflichen Rechnungs- und Liefer- sowie E-Mail-Adresse eine Lampe. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht, dass dieses Verhalten auf den Verkäufer wie gewerbliches Handeln wirken musste. Ein Widerrufsrecht wurde der Kundin aus diesem Grund nicht zugestanden. Der BGH hat diese Rechtsauffassung nicht geteilt (BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09, hier).

  • veröffentlicht am 15. November 2008

    OLG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 5 W 77/07
    § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Anlage 2 zur BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe einer Faxnummer weder in der vom Onlinehändler vorzuhaltenden Widerrufsbelehrung noch im Impressum zwingend ist. Weder dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch der BGB-InfoV sei eine solche Verpflichtung zu entnehmen, obwohl eine Kommunikationsmöglichkeit per Telefax wünschenswert sei. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt jedoch nicht einheitlich. So hat das LG Düsseldorf in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 29.01.2003, Az. 34 O 188/02) geurteilt, dass eine Faxnummer, sofern der Unternehmer über ein Faxgerät verfügt, auch angegeben werden muss. Diese Vorgabe sollten Unternehmer einhalten, um größtmögliche Rechtssicherheit in diesem Punkt zu erreichen.

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