IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. April 2009

    LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08
    § 101 UrhG

    Das LG Darmstadt hat zu der Frage Stellung genommen, wann ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ist. Was unter diesem Begriff zu verstehen sei, werde nicht einheitlich beurteilt. In Anlehnung an § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG, wonach sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl als auch der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben kann, werde zum Teil auf die Anzahl und die Aktualität der zum Download bereitgehaltenen Musikdateien abgestellt. Die decke sich mit der Entwurfsbegründunbg, wonach das Ausmaß der Handlungen über das hinausgehen müsse, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspreche (vgl. BT-Drucksache 16/5048, S. 49). Allerdings würden die jeweils vertretenen Größenordnungen zwischen der Bereitstellung lediglich eines aktuellen Kinofilmes oder Musikalbums (Weiden, GRUR 2008, S. 495, 497) bis hin zum Zugänglichmachen von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen (Braun, jurisPR-ITR, 17/2008 Anm. 4, unter D.) schwanken. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2009

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09
    § 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für gerichtliche Anträge auf Auskunftserteilung durch einen Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Gerichtsgebühr gemäß § 128 c Abs. 1 Nr. KostO nur einmal anfällt, wenn ein identisches Werk unter Verwendung mehrerer IP-Adressen zum Download angeboten wird. Die Anzahl der zu ermittelnden IP-Adressen ist für die Kostenfestsetzung unerheblich. Die Kostenschuldnerin hatte unter dem 09.09.2008 einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit einer Auskunftserteilung durch die Deutsche Telekom AG gestellt. Sie begehrte die Gestattung der Auskunftserteilung über Namen und Anschriften von Kunden unter Verwendung von insgesamt 160 IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten, die sich auf eine Verletzung von ihren Rechten an Tonaufnahmen des Künstlers U. L. bezogen. Zu dieser Fragestellung hatte bereits das OLG Karlsruhe Stellung bezogen (Link: OLG Karlsruhe). (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 05 O 383/08
    §§ 16, 17, 19 a, 85 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Leipzig hat in diesem Beschluss für das unerlaubte Anbieten einer Musikaufnahme eines bekannten Künstlers einen Streitwert von 10.000 EUR angesetzt. Interessant erscheinen auch die Ausführungen der Leipziger Richter zur Frage des Verfügungsgrundes. Dieser sei gegeben, weil die Antragstellerin nach der Erstkenntnis vom Verstoß am 03.01.2008 am 10.01.2008 die Antragsgegnerin habe abmahnen lassen. Ausschlag gebend ist damit nicht, wann der Urheberrechtsverstoß durch illegales Filesharing vorgenommen wurde, sondern vielmehr wann dieser entdeckt wurde. Damit kann auch ein mehrere Jahre zurückliegender Urheberrechtsverstoß im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden, wenn er unverzüglich nach seiner Entdeckung verfolgt wird. Das Landgericht schloss sich einer oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur Störerhaftung an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2007, Az. I-20 W 157/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 5 W 152/06) und erklärte den Inhaber eines Telefon- und Internetanschlusses zum Störer. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. März 2009

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2008, Az. 4 W 62/08
    §§ 15 Abs. 2, 19 a UrhG, §§ 3 Nr. 3, 111 Abs. 1 Satz 1 TKG, Art. 10, 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Zweibrücken hat in diesem Beschluss nach einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des LG Frankenthal entschieden, dass die durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nach Anzeige gewonnene Information, wem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, keinem Beweisverwertungsverbot unterliegt. In diesem Beschluss zu Gunsten der Abmahner im Filesharing-Bereich vertrat das Gericht die Auffassung, dass es sich bei der Information der Anschlussinhaberschaft um ein so genanntes Bestandsdatum handele, welches nicht einem bestimmten Telekommunikationsvorgang zugeordnet sei, und die Auskunft des Providers an die Staatsanwaltschaft weder das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG noch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG verletzte. Dies wäre nach Ansicht des Oberlandesgerichts nur der Fall, wenn der Provider bei der erteilten Auskunft Daten bezogen hätte, die im Wege der sog. Vorratsdatenspeicherung vorgehalten worden wären. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, denn die bezogenen Daten wären – wenige Tage nach dem entdeckten Verstoß – zu eigenen Zwecken des Providers, z.B. Abrechnungszwecken, noch gespeichert gewesen.

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  • veröffentlicht am 2. März 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2008, Az. I-20 U 196/07
    §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines eDonkey-Servers urheberrechtlich weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße Dritter in Anspruch genommen werden kann. Auf dem von der Antragsgegnerin zu 1) betriebenen Server sei lediglich ein Verzeichnis der Dateien präsentiert worden; die Musikdateien, die von den Nutzern heruntergeladen wurden, seien dort nicht gespeichert gewesen. Damit scheide ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen der Werke gemäß § 19 a UrhG aus. Als Betreiber eines Nachweisdienstes griffen die Antragsgegner nicht selbst in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Antragstellerin ein, sondern ermöglichten allenfalls solche Eingriffe durch die Nutzer ihres Dienstes. Bei Letztgenannten und nicht bei den Antragsgegnern liege deshalb die Tatherrschaft. Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer komme nicht in Betracht, weil dies voraussetze, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten – das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden – Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben müsse. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2008, Az. 2-18 O 123/08
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a
    , 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Filesharing-Trackers für dadurch „vermittelte“ Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde auf immerhin 500.000,00 EUR festgesetzt. Ein Filesharing-Tracker, etwa ein Server für das Filesharing-Programm eDonkey2000, ermöglicht Interessenten über eine Link-Sammlung den Zugang zu Downloadmöglichkeiten für bestimmte urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte Werke ohne diese selbst zur Verfügung zu stellen. Die Frankfurter Richter erläuterten: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2009

    AG Hamburg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 316 C 127/07
    §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB

    Das AG Hamburg hat darüber zu entscheiden, wer die Kosten einer unberechtigten Abmahnung wegen verbotenen Filesharings zu tragen hat. Die Beklagten, zwei führende deutsche Tonträgerhersteller, hatten die Klägerin wegen des illegalen Angebots 696 Dateien, davon 515 Audio-Dateien, strafrechtlich verfolgen lassen und sodann nach Erhalt einer IP-Nummer abgemahnt. Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten machten dabei Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR geltend und boten einen pauschalierten Schadensersatz von 4.000,00 EUR an. Zunächst informierte der Ehemann der Klägerin die Tonträgerhersteller darüber, dass der Vorwurf nicht zutreffe, sodann ihr Prozessbevollmächtigter, der die Beklagten aufforderte, bis zum 19.02.2007 zu bestätigen, keinerlei Ansprüche gegen die Klägerin herzuleiten und die Kosten der Inanspruchnahme ihrer Rechtsanwältin zu tragen. Mit Schreiben vom 19.02.2007 teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg den Prozessbevollmächtigten der Beklagten mit, dass ein Täter nicht mehr habe ermittelt werden können, weil nach einer zunächst erteilten falschen Auskunft „eine falsche Personalsverantwortliche“ ermittelt worden sei und nunmehr die Daten wegen Löschungsfrist von 90 Tagen nicht mehr vorlägen. Mit Anwaltsschreiben vom 22.02.2007 nahmen die Beklagten die Vorwürfe zurück und teilten mit, es habe sich herausgestellt, dass die behördlichen Ermittlungen fehlerhaft gewesen seien; wegen entstandener Anwaltskosten möge sich die Klägerin an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wenden. Die Klägerin machte gegenüber den Beklagten Anwaltskosten geltend, was die Beklagten zurückwiesen. Das AG verurteilte die Beklagten antragsgemäß. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2009

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.12.2008, Az. 1 W 76/08
    §§ 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Oldenburg hat darauf hingewiesen, dass Filesharing in gewerblichem Ausmaß (vgl § 101 Abs. 1 UrhG) nicht vorliegt, wenn es sich um einen einmaligen Download eines Albums handelt. Ein direkter Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wurde damit abgelehnt, dass die Anzahl der Rechtsverletzungen gering und die Schwere der Rechtsverletzung zu vernachlässigen sei.

  • veröffentlicht am 19. Februar 2009

    LG Köln, Beschluss vom 05.09.2008, Az. 28 AR 6/08
    § 101 UrhG

    In diesem Beschluss des LG Köln stellt das Gericht die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG gegen einen Provider dar. Solch ein Anspruch ist laut Gesetz nur bei Verletzungen des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß gegeben. Anhaltspunkte für gewerbliches Ausmaß sind Anzahl und Schwere der stattgefundenen Rechtsverletzungen. Im zu entscheidenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzung schon als erfüllt an, und zwar bei der unbefugten öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikalbums, welches zum Tatzeitpunkt zwar schon mehr als 1 Jahr veröffentlicht, war, aber immer noch zu den meistverkauften Alben in Deutschland zählte.

  • veröffentlicht am 16. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Urteil vom 27.10.2008, Az. 3 W 184/08
    §§
    101 Abs. 9 S. 6 UrhG, § 22  FGG, § 3 Nr. 30 TKG

    Das OLG Zweibrücken hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Provider zur Auskunft verpflichtet werden kann, weil ein Filesharer über ihn ein drei Monate altes PC-Spiel zum Download angeboten hat. Auch der Drittauskunftsanspruch setze entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin neben der Erbringung der Dienstleistung in „gewerblichem Ausmaß“ durch den Dritten voraus, dass die Rechtsverletzung selbst in „gewerblichem Ausmaß“ begangen worden sei. Dies belegten die Gesetzgebungsmaterialien. Der Begriff finde weder in der Richtlinie noch in der Gesetzesbegründung eine nähere Präzisierung. Der Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ sei zumindest einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen müsse. Durch diese Einschränkung sei klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (z. B. über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht werden müsse, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde. Für den Fall der Rechtsverletzung stelle, so der Zweibrückener Zivilsenat, § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG klar, dass für das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend sein solle, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen das Vorliegen eines „gewerblichen Ausmaßes“ begründen könne. (mehr …)

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