Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Fluglinie darf Flugpreis bereits vollständig bei Buchung anfordernveröffentlicht am 17. Februar 2016
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 97/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 98/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 5/15
§ 307 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 320 BGB, § 646 BGB, § 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen bereits bei der Buchung die Zahlung des Flugpreises anfordern dürfen. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig sei, stellten keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 041/2016 vom 16.02.2016 hier.
- BGH: Reiseveranstalter muss in Reisebestätigung keine genauen Flugzeiten angebenveröffentlicht am 23. September 2014
BGH, Urteil vom 16.09.2014, Az. X ZR 1/14
§ 6 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter in einer Reisebestätigung noch nicht die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13). Zur Pressemitteilung Nr. 129/2014: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Im Rahmen der Kostenfestsetzung ist bei Flugreisen die Business Class nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2013, Az. 2-06 O 427/12 – nicht rechtskräftig
§ 91 Abs. 1 ZPO, § 103 ZPO
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine mündliche Verhandlung von München nach Frankfurt a.M. und zurück fliegt, im Rahmen der Kostenerstattung nur die Kosten erstattet verlangen kann, die fiktiv für einen Flug des Tarifs Economy Flex berechnet werden. Ihre Lordschaft hatte für den Kurzflug die Business Class gewählt. Unbekannt ist, ob auch die Festsetzung der Kosten für die berüchtigte Käseplatte beantragt wurde und ob es sich um einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz handelte, der in einer einfachen Markensache ohne die Hilfe eines Patentanwaltes nicht vor und zurück wusste (für beides hier). - LG Düsseldorf: Reiserecht – Die beliebige Änderbarkeit von Flugzeiten im Kleingedruckten ist rechtswidrigveröffentlicht am 23. Juli 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2012, Az. 12 O 223/11
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 5 UKlaG; § 308 Nr. 4 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Klausel „Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets“ bei Pauschalreiseverträgen mit Verbrauchern rechtswidrig ist. Die Regelung verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, da sich die Beklagte damit vorbehalte, in nicht näher bestimmter Weise hinsichtlich der Zeiten der Flüge von der vereinbarten Leistung abzuweichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Flugbuchungsportal muss „Servicegebühr“ als Teil des Endpreises angeben / Opt-out für Reiseversicherung unzureichendveröffentlicht am 4. September 2011
BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10
Art. 23 VO (EG) 1008/2008; § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Flugbuchungsportal (hier www.fluege.de) jegliche Zusatzgebühren (hier: Servicegebühr) als Teil des Endpreises ausweisen, mithin nicht nachträglich zubuchen darf. Ebenfalls als wettbewerbswidrig werteten die Richter eine bereits als „gebucht“ voreingestellte Reiseschutzversicherung, vor der sich der Kunde nur dadurch schützen konnte, dass er den bereits gesetzten Haken am entsprechenden Markierungsfeld wieder entfernte (sog. opt-out).
- OLG Jena: Fluglinie darf in der Buchungsmaske eines Fluges die Bestellung einer bestimmten Versicherungsleistung nicht als Voreinstellung (Default-Einstellung) vorgebenveröffentlicht am 30. Mai 2011
OLG Jena, Urteil vom 06.04.2011, Az. 2 U 783/10
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; § 23 Abs. 1 S. 4 VO EG Nr. 1008/2008Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Kunden unaufgefordert in einer Eingabemaske die Buchung einer bestimmten Versicherungsleistung als sog. Default-Einstellung ankreuzt. Die Möglichkeit des Fluggastes, die jeweilige Versicherungsleistung wegklicken zu können, reichte dem Senat nicht aus, von einem Wettbewerbsverstoß abzusehen. Zitat: (mehr …)
- LG Köln: Stornierung der Flugreise bis einen Monat vor Flugbeginn darf nicht Stornokosten in Höhe von 40 % des Flugpreises auslösenveröffentlicht am 4. April 2011
LG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
§§ 309 Nr. 5a; 651 i Abs. 3 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter für die Stornierung einer Flugreise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn nicht 40 % des Reisepreises als pauschalierte Rücktrittskosten pro Person fordern darf. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen seien unwirksam. Zwar sehe das Gesetz vor, dass ein Reiseveranstalter mit dem Kunden vertraglich eine Pauschalierung einer angemessenen Entschädigung für den Fall der Stornierung vereinbaren könne (§ 651 i Abs. 3 BGB). Allerdings müsse sich die Pauschale an dem branchentypischen Durchschnittsschaden orientieren. Die Vereinbarung einer Pauschale, die den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige, sei unwirksam (§ 309 Nr. 5 a BGB). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Werbung mit „ab … EUR“-Preisen ist nicht irreführend / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 17. Dezember 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
§§ 5, 8, 3 UWGDas OLG Hamburg hat darauf hingeweisen, dass der (in diesem Fall im Bereich Flugreisen) angesprochene Verkehr die Preisangabe „ab … EUR“ so versteht, dass der Preis des jeweiligen Fluges je nach dem Abflugort und/oder möglicherweise abhängig vom Buchungszeitpunkt unterschiedlich sein wird, und dass nur im günstigsten Fall der angegebene „ab Preis“ verlangt wird. Entsprechendes gelte, so der Senat, für die Internetwerbung.
- OLG Hamburg: Preiswerbung für Flüge muss auf gesonderte Gepäckgebühren hinweisenveröffentlicht am 16. November 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
§§ 5, 8, 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Flugreise „Einfacher Flug ab … Euro inkl. Steuern und Gebühren“ wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn noch weitere Gebühren für das aufzugebende Gepäck hinzukommen. Die Beklagte erhebe für das aufzugebende Gepäck der Flugreisenden eine Gebühr pro Flugstrecke (also jeweils Hin- und Rückflug) und pro aufzugebendem Gepäckstück. Eine am Gewicht des jeweiligen Gepäckstücks orientierte Freigrenze für die Erhebung der Gepäckgebühr gebe es nicht. Dies sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgeführt. Nach der beanstandeten Werbung gehe der Verbraucher jedoch davon aus, dass jedenfalls für ein bestimmtes Gewicht an Gepäck keine Gebühren anfielen. Daran ändere auch eine Pressemitteilung der Beklagten, in welcher die Gebühr angekündigt wurde, nichts. Das Gericht führte zum Verständnis der Werbung aus:
- OLG Dresden: Die automatische Buchung von Reiseversicherung als Nebenleistung zum Ticketkauf ist wettbewerbswidrig / www.fluege.deveröffentlicht am 28. Oktober 2010
OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)