Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wuppertal: Werbeflyer mit Bestellkarte müssen vollständige Widerrufsbelehrung enthaltenveröffentlicht am 11. August 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 – nicht rechtskräftig
Art. 246a § 3 EGBGBDas LG Wuppertal hat in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass in Printwerbung (Werbeprospekt mit Bestellkarte) eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten sein muss. Ein Hinweis lediglich auf das Bestehen eines Widerrufsrechts genüge nicht. Eine Ausnahme wegen begrenzter Darstellungsmöglichkeiten sei vorliegend nicht angebracht, da der Werbende seine Printwerbung selbst gestalte und den notwendigen Platz schaffen könne. Selbst verursachter Platzmangel könne nicht zur Erleichterung bei Pflichtinformationen führen.
- AG München: Werbeprospekt kann Inhalt von AGB abschwächenveröffentlicht am 1. September 2011
AG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 261 C 25225/10
Das AG München hat entschieden (s. Pressemitteilung ), dass ein Verbraucher bei der Beurteilung von Anpreisungen in Werbeprospekten damit rechnen muss, dass die dort gemachten Versprechungen möglicherweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbenden noch konkretisiert oder gar abgeschwächt werden. (mehr …)