Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Zum Verbot von Mogelpackungen beim Lebensmittelvertriebveröffentlicht am 3. Dezember 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012, Az. 4 U 156/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 7 Abs. 2 EichG, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass es zu unterlassen ist, Frischkäsesorten in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit einer Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) einen Inhalt von 125 g Frischkäse aufweise und der von einer seitlich und an der Unterseite vorhandenen Pappummantelung umgebene Plastikbecher im Inneren an einer Seite eine ca. 1,0 cm tiefe, ca. 3,5 cm breite Einbuchtung aufweist und insgesamt nach unten abgerundet ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 28.11.2012: (mehr …)